Transportkosten
Lexikon zur
Hausratversicherung
Transportkosten fallen nach einem Schadenfall an, wenn versicherter Hausrat nicht in der Wohnung bleiben kann. Um einen Brandschaden zu sanieren oder Schimmel nach einem Rohrbruch zu bekämpfen, muss die Wohnung möglicherweise ganz oder teilweise leergeräumt werden. Ist dem Kunden eine Lagerung in den vom Schaden nicht betroffenen Räumen nicht zuzumuten, übernimmt die Hausratversicherung neben den eigentlichen Kosten der Einlagerung (siehe Lagerkosten) auch die Kosten für den Transport ins Möbellager und später wieder zurück in die sanierte Wohnung.
Versicherungsschutz über die Versicherungssumme hinaus
Die Mitversicherung von Transport- und Lagerkosten ist die passende Ergänzung zu den ebenfalls versicherten Hotelkosten. Darüber wird die Unterbringung Ihrer Familie oder anderer Mitbewohner bezahlt.
Transport- und Lagerkosten werden üblicherweise bis zu 10 % über die Versicherungssumme für den Hausrat hinaus erstattet. Selbst wenn die gesamte Summe für einen Totalschaden am Hausrat verbraucht wird, steht also noch Geld für die Kosten zur Verfügung.