Rückreisekosten aus dem Urlaub

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Steht in Ihrer Abwesenheit die Wohnung unter Wasser oder haben Einbrecher das Haus durchwühlt, ist es vorbei mit der Urlaubsfreude. Vermutlich werden Sie die Ferien abbrechen wollen und nach Hause reisen, um dort nach dem Rechten zu sehen. Vielleicht haben Sie für solche Fälle eine Reiserücktrittskostenversicherung. Aber nicht jede Versicherung zahlt auch den Reiseabbruch, und auch die Ereignisse, die eine Leistungspflicht auslösen, passen nicht immer zu möglichen Schadenfällen der Hausratversicherung.

Hausratversicherung zahlt den Reiseabbruch

Viele Hausratversicherer bieten deshalb eine passgenaue Deckung, die Rückreisekosten aus dem Urlaub bis zur versicherten Höhe übernimmt. Voraussetzung ist eine gewisse Mindestschadensumme – bei Kleinschäden ist eine Rückreise nicht nötig, und die Kosten stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Sachschaden.

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