Reitbeteiligung
Lexikon zur
Pferdehaftpflichtversicherung
Mit einer Reitbeteiligung werden einerseits die hohen Kosten der Pferdehaltung unter mehreren Reitern aufgeteilt, andererseits erhalten auch Menschen, die sich kein eigenes Pferd leisten können, die Chance, sich intensiv um das Tier zu kümmern. Da Reitbeteiligungen in der Praxis sehr unterschiedlich ausgestaltet sein können, sollte ihnen bei der Wahl der Pferdehaftpflichtversicherung besondere Beachtung geschenkt werden.
Zunächst gilt festzuhalten, dass es für die Haftung als Pferdehalter nicht darauf ankommt, wer der Eigentümer des Pferdes ist. Wichtig ist vielmehr, wer seine Umwelt den Gefahren aussetzt, die von dem Pferd ausgehen. Das kann auch eine Reitbeteiligung sein. Kümmert sich die Reitbeteiligung eigenverantwortlich um das Pferd und trägt auch wirtschaftlich einen Großteil der Unterhaltskosten, wird sie in der Rechtsprechung als Mithalter angesehen. Damit trifft die Reitbeteiligung die Halterhaftung ohne Verschulden in vollem Umfang.
Am anderen Ende der Skala stehen sogenannte Reitbeteiligungen gegen geringes Entgelt und ohne eigene Entscheidungsbefugnis. Hier liegt keinesfalls eine Haltereigenschaft vor. Juristisch betrachtet ist die Reitbeteiligung in diesem Fall wie ein Fremdreiter zu sehen.
Ein schriftlicher Vertrag zur Reitbeteiligung schafft Sicherheit
Die größte Rechtssicherheit erreichen Sie, wenn Sie den Umfang einer Reitbeteiligung wahrheitsgemäß in einem Vertrag schriftlich festhalten. Musterverträge enthalten oft Einschränkungen oder Ausschlüsse der Haftung zwischen den Beteiligten. Allerdings sollte man sich darauf nicht verlassen, den solche vorformulierten Klauseln haben vor Gericht oft keinen Bestand.
Gern empfehlen wir eine passende Pferdehaftpflichtversicherung, in der je nach Sachlage alle Reitbeteiligten versichert sind oder die das Fremdreiterrisiko für den gelegentlichen Verleih des Pferdes einschließt.