Pflichtversicherung

 

Lexikon zur

Hundehaftpflichtversicherung

 

 

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist nur in wenigen Ausnahmefällen zwingend vorgeschrieben. Leider, möchte man sagen, denn sowohl für den Ersatzpflichtigen als auch für den Geschädigten hätte eine Pflichtversicherung klare Vorteile.

In dem Wort Haftpflichtversicherung steckt zwar der Bestandteil Pflicht. Gemeint ist aber die Pflicht, für einen Schaden aufzukommen, nicht die Pflicht, sich dagegen zu versichern. Der Gesetzgeber ist hier nicht konsequent. Normalerweise ist es so, dass jemand, der eine Gefahrenlage für die Allgemeinheit schafft, nach strengeren Regeln haften muss. Diese strengere Haftung ist vor dem Hintergrund des Opferschutzes häufig mit einer Pflichtversicherung gekoppelt.

Das gängigste Beispiel ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Halter eines Autos haftet auch ohne Verschulden aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Deswegen muss er sich versichern – ohne Versicherung ist keine Zulassung möglich.

Die Haftungsregeln für den Hundehalter sind durchaus vergleichbar. Auch er haftet ohne eigenes Verschulden und bei sogenannten Luxustieren, die nicht dem Beruf oder Gewerbe dienen, sogar ohne Entlastungsmöglichkeit für die Gefahr, die von dem Hund ausgeht.

Eine generelle Pflichtversicherung für Hunde gibt es aber – anders als beim Auto – nur in den folgenden Bundesländern:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, das gar keine Pflichtversicherung für Hundehalter kennt, auch nicht für Kampfhunde oder sogenannte Listenhunde.

Versicherung auch ohne Zwang abschließen

Für die Versicherungspflicht kommt es auf den Wohnort an. Sie dürften also aus Bayern nach Thüringen reisen, auch wenn Sie keine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Angesichts der strengen Haftungsregeln ist eine Hundehaftpflichtversicherung aber dringend zu empfehlen, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Dabei geht es nicht nur um den Opferschutz, den der Gesetzgeber in erster Linie im Blick hat. Sie haften für das Verhalten Ihres Hundes mit Ihrem gesamten Vermögen und sogar mit zukünftigen Einnahmen. Zwar sind die meisten Schäden glücklicherweise Sachschäden im Bereich von unter tausend Euro – auch das ist viel Geld -, aber im Schnitt geraten werktäglich fünf Briefträger in schmerzhaften Kontakt mit Hundezähnen. Kann ein Postzusteller aufgrund einer Verletzung seinen Beruf nicht mehr ausüben, gehen die Schäden blitzschnell in den sechs- oder siebenstelligen Bereich.

Ein einziger Ausraster Ihres sonst so artigen Hundes, nicht nur beim Briefträger, kann Ihre Finanzen für den Rest Ihres Lebens ruinieren. Für vergleichsweise wenig Geld nimmt Ihnen die Haftpflichtversicherung diese Sorge ab, zahlt Schadensersatz oder unterstützt Sie in einem möglichen Rechtsstreit um die Forderung.

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