Kurzschluss

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Ein Kurzschluss in elektrische Leitungen oder Geräte ist die Hauptursache für Wohnungsbrände. Solche Brandschäden sind in der Hausratversicherung gedeckt.

Besondere Regelungen gibt es nur in Zusammenhang mit Gewitterschäden, die nur auf der Wirkung des elektrischen Stroms – also ohne Brand – beruhen. Blitzschäden sind standardmäßig versichert, wenn der Blitz direkt in das Grundstück eingeschlagen ist, auf dem die versicherte Wohnung liegt.

Überspannungsschäden separat absichern

Weit häufiger sind aber indirekte Blitzschäden, sogenannte Überspannungsschäden durch Blitz. Sie entstehen, wenn ein Blitz in einiger Entfernung von der Wohnung beispielsweise in eine Freileitung oder eine Trafostation einschlägt. In der Folge kommt es zu Überspannungen, Überstrom, Blitzstromwanderwellen oder auch Kurzschlüssen im Strometz. Elektronische Geräte wie TV, Hifi, Computer und Telefonanlagen reagieren darauf sehr empfindlich und werden möglicherweise zerstört. Deshalb sollten Überspannungsschäden in ausreichender Höhe mitversichert werden.

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