Gewerblich genutzte Räume
Lexikon zur
Hausratversicherung
Wird ein Raum ausschließlich gewerblich oder freiberuflich genutzt, dann sind die Gegenstände, welche sich darin befinden, im Regelfall nicht im Versicherungsschutz der Hausratversicherung inbegriffen. Diese versichert nämlich nur den Hausrat in privat genutzten Räumen sowie Nebengebäuden.
Da gewerblich genutzte Räume nicht darunter fallen, können sich darin befindliche Gegenstände nicht in eine Hausratversicherung einschließen lassen, auch nicht gegen Mehrbeitrag. Somit ist eine Hausratversicherung hierfür fehl am Platze.
Gib es eine gewerbliche Hausratversicherung?
Hat man zum Beispiel einen Büroraum innerhalb seiner Wohnung über ein eigenes Gewerbe angemeldet oder betreibt in einigen Räumlichkeiten seines privaten Wohnhauses eine Arztpraxis, ein Nagelstudio oder ähnliches, dann muss das Eigentum, welches sich darin befindet über eine gewerbliche Inhaltsversicherung oder auch Inventarversicherung genannt, abgesichert werden. Über nachfolgenden Link können Sie einen entsprechenden Tarifvergleich hierzu unverbindlich und kostenfrei anfordern.
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Wie sieht es mit einem privaten Arbeitszimmer aus?
Anders verhält es sich, bei privaten Arbeitszimmern. Muss man zum Beispiel lediglich abends eine Präsentation für die Firma vorbereiten oder als Lehrer am Schreibtisch Klassenarbeiten korrigieren und die nächsten Schulstunden vorbereiten, dann ist dies keine gewerbliche Nutzung im engen Sinne. Der Hausrat im privaten Arbeitszimmer ist daher über die Hausratversicherung meist geschützt. Zur Sicherheit sollte aber die Police geprüft werden.
Das Finanzamt legt für die steuerliche Anerkennung großen Wert darauf, dass hier keine privaten Aktivitäten stattfinden. In der Praxis ist es aber doch so, dass das Arbeitszimmer gefühlt zur Wohnung gehört und auch eine gewisse Durchmischung von privat und beruflich genutzten Sachen stattfindet: Das private Kaffeegeschirr befindet sich temporär im Arbeitszimmer, der Firmen-Laptop ist auch schon mal auf der Couch im Wohnzimmer. Üblich ist deshalb eine Regelung, nach der beruflich genutzte Räume zur Wohnung gehören, wenn sie keinen separaten Eingang haben und nur durch die Wohnung betreten werden können. Ausgeschlossen bleiben Handelsware und Musterkollektionen.
Gibt es auch Ausnahmen?
Abweichend hiervon gibt es jedoch ein paar Anbieter, welche auch den Hausrat in ausschließlich gewerblich genutzten Räumen über die Hausratversicherung abdecken. Hier ist jedoch meist Bedingung, dass in diesen Räumen keine Besucher/Kunden empfangen werden und keine Angestellten beschäftigt sind. Zudem ist die Versicherungssumme meist nur begrenzt und gilt im Regelfall nur für Bürobetriebe.
Welche diesen Schutz anbieten, erfahren Sie über unseren folgenden Hausratversicherung Vergleich.