Fremdes Eigentum
Lexikon zur
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung unterscheidet grundsätzlich nicht danach, wer Eigentümer von versicherten Sachen ist. Alles, was unter den Begriff Hausrat fällt, ist in Ihrer Wohnung versichert, also zum Beispiel die Mäntel von Besuchern oder ein Fernsehgerät, das sie auf Raten unter Eigentumsvorbehalt gekauft haben und deshalb formal noch dem Händler gehört. Somit auch fremdes Eigentum.
Diese weit gefasste und kundenfreundliche Regelung bedeutet aber auch, dass solche Werte beim Festlegen der Versicherungssumme berücksichtigt werden müssen. Außerhalb der Wohnung ist dagegen nur Ihr Eigentum und gegebenenfalls das Ihrer Mitbewohner über die Außenversicherung eingeschlossen.
Doppelversicherung möglich
Es gibt einige Ausnahmen von der generellen Mitversicherung fremden Eigentums. Da ist zunächst der Hausrat von Untermietern. Dafür sind Sie nicht verantwortlich – bei Bedarf kann der Untermieter selbst eine Versicherung abschließen. Auch Arbeitsgeräte von Handwerkern sind nicht versichert. Auch das ist in Ihrem Interesse: Es kann nicht sein, dass Ihre Versicherungssumme nicht reicht, nur weil ein Handwerker eine sehr teure Profi-Bohrmaschine dabei hat.
In anderen Fällen kann es zu einer sogenannten Doppelversicherung kommen. Die von Besuchern mitgebrachten Sachen sind beispielsweise sowohl über Ihre Hausratversicherung als auch über deren eigene Versicherung – nämlich über die Außenversicherung – gedeckt. Sie können sich aussuchen, welche Versicherung Sie in Anspruch nehmen möchten, dürfen den Schaden aber natürlich nicht doppelt abrechnen. Die Versicherer gleichen ihren Aufwand untereinander nach festen Teilungsregeln aus. Im Beispiel gilt der Grundsatz „Außen- vor Fremdversicherung“, also würde der Hausratversicherer Ihres Besuchers den Schaden letztendlich bezahlen.