Feuer

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Feuer bedeutet Wärme und Licht, gehört aber auch zu den schrecklichsten Gefahren, die dem Menschen und seinem Eigentum drohen. Die Feuerversicherung ist deshalb neben der Transportversicherung für Seeschiffe die bedeutendste Wurzel des Versicherungsgedankens.

Die erste neuzeitliche Brandgilde wurde in Deutschland 1537 errichtet, und 1676 entstand in Hamburg nach verheerenden Stadtbränden die General-Feuer-Cassa als Vorläufer der Hamburger Feuerkasse.

Versicherungsschutz für Schadenfeuer

Die Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) definieren den Begriff Feuer nicht näher. Im Privatkundengeschäft ist dies auch nicht erforderlich, denn der allgemeine Sprachgebrauch ist präzise genug. Feuer ist danach ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung, wobei ein Glühen oder Glimmen ausreicht. Lediglich bei bestimmten Industriebetrieben muss man genauer hinschauen, um chemisch ähnlich verlaufende Vorgänge wie das sogenannte Eisenfeuer vom hier gemeinten Feuer-Begriff abzugrenzen.

Versicherungsschutz besteht in der Wohngebäudeversicherung allerdings nicht für jede Art von Feuer. In den Bedingungen wird deshalb zwischen einem nicht versicherten Nutzfeuer und einem versicherten Schadenfeuer unterschieden.

Das Schadenfeuer wird als Brand bezeichnet. Ein Feuer wird zum Brand, wenn es seinen bestimmungsgemäßen Herd verlässt. Eine Kerze ist beispielsweise bestimmungsgemäßer Herd eines Feuers. Fällt sie um und setzt die Tischdecke in Flammen, entsteht ein versicherter Brand.

Die zweite Möglichkeit ist, dass ein Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd entsteht. Das kann zum Beispiel ein zündender Blitzschlag sein, die Hitze einer Glühlampe oder ein Lichtbogen bei einem elektrischen Kurzschluss.

Weiterhin setzen die Bedingungen Ausbreitungsfähigkeit des Brandes voraus. Fliegen Funken aus einem offenen Kamin, verlöschen dann aber auf dem Teppich, hat das Feuer zwar seinen Herd, den Kamin, verlassen. Die Sengschäden sind aber nicht versichert, weil sich das Feuer nicht ausbreiten konnte. Ein Löschversuch beeinträchtigt den Versicherungsschutz dagegen nicht, wenn sich das Feuer ansonsten ausgebreitet hätte.

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