Diebstahl von Gartenmöbel
Lexikon zur
Hausratversicherung
Befinden sich Gartenmöbel in der Wohnung oder in zur Wohnung gehörenden verschlossenen Nebenräumen, ist der Diebstahl von Gartenmöbel über die Hausratversicherung ganz normal versichert – er fällt unter die Gefahr Einbruch.
In der Sommersaison räumen aber viele Menschen Tische und Stühle nicht jeden Abend nach drinnen. Werden Gartenmöbel von der Terrasse oder aus dem Garten gestohlen, ist das kein Einbruch. Somit besteht standardmäßig auch kein Versicherungsschutz.
Versicherung auch gegen einfachen Diebstahl
Liegt kein Einbruch vor, sprechen die Versicherer von einfacher Diebstahl. Einige Formen des einfachen Diebstahls können in die Hausratversicherung eingeschlossen werden. Das ist zum Beispiel der Diebstahl von Gartenmöbeln und Spielgeräten vom Grundstück, aber auch Diebstahl von Hausrat aus Kraftfahrzeugen, von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftskellern, von Wäsche auf der Leine oder von Kinderwagen aus dem Hausflur.