Diebstahl aus Kfz

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Der Diebstahl von Hausrat aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug (Kfz) ist in der Regel kein Einbruch im Sinn der Hausratversicherung. Das liegt daran, dass die Gefahr Einbruchdiebstahl grundsätzlich den Einbruch in den Raum eines Gebäudes voraussetzt. Auch das Aufbrechen eines Behältnisses in einem Gebäude ist ein Einbruch. Das ist gegeben, wenn das Auto (= Behältnis) in einem Parkhaus (= Gebäude) steht. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz, begrenzt durch die Entschädigungsgrenze der Außenversicherung.

Mitversicherung kann vereinbart werden

Der einfache Diebstahl aus Kfz, die nicht in einem Parkhaus abgestellt sind, kann zusätzlich in die Hausratversicherung eingeschlossen werden oder ist in besonders umfassenden Policen bereits automatisch enthalten. Üblicherweise werden Entschädigungsgrenzen vereinbart.

Gegenüber einer Reisegepäckversicherung hat die Deckung über die Hausratversicherung den Vorteil, dass über eine Neuwertversicherung geleistet wird und grobe Fahrlässigkeit oft mitversichert ist – beides ist bei normalen Reisegepäckversicherungen meist deutlich ungünstiger geregelt. Für gewerbliche Kunden, die häufig mit dem Auto unterwegs sind, ist die Autoinhaltsversicherung die passende Lösung.

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