Daten - Rechtsschutz
Lexikon zur
Rechtsschutzversicherung
Der Daten-Rechtsschutz ist eine noch recht neue, aber wichtige Leistungsart der Rechtsschutzversicherung, die in keinem Firmenrechtsschutz fehlen sollte, wenn das versicherte Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet. Auch für Vereine ist dieser Baustein interessant.
Der Daten-Rechtsschutz für Unternehmen darf nicht verwechselt werden mit einem privaten Rechtsschutz der von der Datenverarbeitung Betroffenen. Beim Daten-Rechtsschutz geht es um Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), außerdem um das Verlangen Betroffener, Daten zu löschen, zu sperren, zu berichtigen oder ihnen Auskunft über die gespeicherten Daten zu geben.
Grundsätzlich gibt es diese Rechte, und wer personenbezogene Daten nach dem BDSG verarbeitet, muss diesen Wünschen nachkommen, zum Beispiel fehlerhafte Daten korrigieren oder löschen. Aber es kommt häufig vor, dass entsprechende Forderungen zu Unrecht gestellt werden. Der Daten-Rechtsschutz ermöglicht es, sich in diesen Fällen ohne Kostenrisiko anwaltlich vertreten zu lassen und seine Position vor Gericht durchzusetzen. Wie im Straf-Rechtsschutz üblich, entfällt der Versicherungsschutz bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat.
Kreis der Versicherten beachten
Angesichts der zunehmenden Sensibilität der Verbraucher in Bezug auf den Umgang mit gespeicherten Daten und behauptetem Datenmissbrauch ist die Erweiterung einer Rechtsschutzversicherung um die Leistungsart Daten-Rechtsschutz sehr zu empfehlen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die richtige Definition der mitversicherten Personen bzw. Unternehmen. Das gilt besonders, wenn die Datenverarbeitung durch Dritte im Auftrag des Versicherungsnehmers erfolgt, zum Beispiel durch ein eigenes IT-Unternehmen im Konzernverbund.