Berufswechsel
Lexikon zur
Unfallversicherung
Aufgrund der Einteilung der Unfalltarife nach Berufsgruppen/Gefahrengruppen kann ein Berufswechsel wichtig für Ihre Unfallversicherung sein.
Geben Sie uns oder dem Versicherer Bescheid, wenn Sie von einer verwaltenden, kaufmännischen Tätigkeit (Gefahrengruppe A) in einen Beruf mit körperlicher Arbeit wechseln oder mit gefährlichen Stoffen umgehen müssen, zum Beispiel in einem chemischen Labor (Gefahrengruppe B). Gleiches gilt natürlich auch bei einem umgekehrten Wechsel hin zu einer Büroarbeit.
Versicherungssummen ändern sich je nach Gefahrengruppe
Bei einem relevanten Berufswechsel bleibt nach den aktuellen Versicherungsbedingungen der zu zahlende Beitrag unverändert. Bei einem Wechsel von der weniger gefahrenträchtigen Gefahrengruppe A in die höher gefährdete Gefahrengruppe B vermindern sich daher die vereinbarten Versicherungssummen, dagegen steigen sie bei einem Wechsel von B nach A.
Auf Ihren Wunsch hin kann der Versicherungsvertrag aber auch mit unveränderten Summen fortgesetzt werden – dann aber zu einem erhöhten bzw. verminderten Beitrag.