Berufsrechtsschutz Versicherung

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

Der Berufsrechtsschutz ist vor allem für Arbeitnehmer eine sinnvolle Ergänzung zum Privatrechtsschutz. Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Kostendruck und Digitalisierung führen dazu, dass viele Arbeitsplätze unsicher geworden sind. Nicht jeder Arbeitgeber geht fair mit seinen Beschäftigten um. Da ist es gut, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat und sich mit Hilfe eines Anwalts wehren kann, ohne dafür extra zahlen zu müssen.

Anwaltskosten der ersten Instanz trägt jede Partei selbst

Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Wer vor das Arbeitsgericht zieht, zahlt in der ersten Instanz seine Anwaltskosten ohne entsprechenden Berufsrechtsschutz selbst. Diese Vorschrift ist zum Schutz der Arbeitnehmer gedacht. Sie sollen nicht von einem Prozess mit unsicherem Ausgang abgeschreckt werden, weil sie im Fall der Niederlage mit hohen Forderungen der Gegenseite auf Erstattung der Kosten eines teuren Anwalts konfrontiert werden könnten.

Aber leider wirkt die gut gemeinte Regelung auch umgekehrt. Wegen einer ungerechtfertigten Abmahnung, einiger weniger nicht bezahlter Überstunden oder eines schlecht formulierten Arbeitszeugnisses lohnt es einfach nicht, einen Anwalt zu beauftragen, den man in jedem Fall selbst bezahlen muss.

Mit dem Berufsrechtsschutz, bei einigen Versicherern auch als Arbeitsrechtsschutz bezeichnet, wehren Sie sich ohne Kostenrisiko in den oben genannten Fällen ebenso wie gegen eine Kündigung oder Versetzung. Versichert sind auch Streitigkeiten mit Behörden und Ämtern, zum Beispiel mit der Berufsgenossenschaft über die Anerkennung eines Arbeits- oder Wegeunfalls. Manche Verträge sehen auch einen Schutz als Arbeitgeber vor, wenn Sie eine Haushalts- oder Pflegehilfe geringfügig beschäftigen.

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