Baurecht

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Angelegenheiten des Baurechts sind in den meisten marktüblichen Rechtsschutzversicherungen explizit ausgeschlossen. Der Ausschluss betrifft nicht nur Kauf von Baugrundstücken oder Neubau von Immobilien, sondern auch genehmigungspflichtige An- oder Umbauten. Nicht versichert sind außerdem Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit einer Baufinanzierung.

Der Grund für den Ausschluss des Baurechts vom Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung liegt in dem besonderen Risiko, das eine Baumaßnahme mit sich bringt. Es gibt eine ganze Reihe von Verträgen, zum Beispiel mit dem Architekten und den Handwerkern, und Baumängel sind heute leider eher der Normalfall als die Ausnahme.

Außerdem sind öffentlich-rechtliche Vorschriften in Bezug auf die Baugenehmigung zu beachten und steuerrechtliche Fragen zu klären, und auch mit den finanzierenden Banken bestehen komplexe Verträge. Natürlich könnte ein Rechtsschutzversicherer auch das Baurecht abdecken, aber eine Beitragskalkulation über alle Kunden würde diejenigen, die nicht bauen, grundlos belasten.

Ein Gebiet für Spezialversicherer

Das Baurecht ist deshalb ein Feld, in dem die wenigen Angebote von spezialisierten Versicherern kommen. Meist wird eine Rechtsschutzversicherung für Baurecht nicht allein, sondern nur im Paket mit anderen Vertragsformen angeboten. Zusätzlich ist die Versicherungssumme hierfür meist begrenzt.

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