Auslandsaufenthalt

 

Lexikon zur

Hundehaftpflichtversicherung

 

 

Ihr Vierbeiner begleitet Sie auch in die Ferien bei einem Auslandsaufenthalt? Kein Problem, denn Ihre Hundehaftpflichtversicherung reist mit. Versicherungsschutz besteht wie in der Privathaftpflichtversicherung auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt.

Welche Zeiträume genau versichert sind, unterscheidet sich je nach Versicherer. Selbst für einen langen Urlaub reicht der Versicherungsschutz auf jeden Fall. Viele neue Verträge enthalten sogar eine Erweiterung auf Auslandsaufenthalte von unbegrenzter Dauer in Europa sowie in außereuropäischen Ländern von zwei oder drei Jahren. Das reicht sogar für ein Studium oder eine temporäre berufliche Tätigkeit im Ausland.

Die Versicherung berücksichtigt ausländisches Recht

Bei einem Schaden im Ausland richten sich Hundehaftpflichtansprüche natürlich nach den dortigen Gesetzen. Auch eine eventuelle Verteidigung vor Gericht muss im Ausland erfolgen.

Der Haftpflichtversicherer steht Ihnen mit seiner Rechtsschutzfunktion und mit Geldleistungen nach dem jeweils gültigen Recht zur Seite. Je nach Vertrag werden sogar behördlich verhängte Kautionsleistungen zur Sicherstellung von Schadensersatzansprüchen übernommen.

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