Abwehr von Schadensersatzansprüchen
Lexikon zur
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung hat drei Funktionen: Werden Schadensersatzforderungen gegen Sie erhoben, prüfen die Experten der Versicherung zunächst, ob die Ansprüche überhaupt berechtigt sind – dem Grunde, aber auch der Höhe nach. Müssen Sie für einen Schaden aufkommen, der unter den Versicherungsvertrag fällt, zahlt der Versicherer für Sie bis zur vereinbarten Deckungssumme. Unberechtigte Ansprüche wehrt er dagegen auf seine Kosten ab, notfalls auch vor Gericht. Dies bezeichnet man als passive Rechtsschutzfunktion der Haftpflichtversicherung.
Haftpflicht ersetzt nicht die Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung wird dennoch nicht überflüssig. Im Gegenteil, sie ist die passende Ergänzung zur Haftpflichtversicherung. Während die Haftpflichtversicherung passiven Rechtsschutz leistet, nämlich wenn gegen Sie Ansprüche erhoben werden, ist die Rechtsschutzversicherung zuständig, wenn Sie selbst aktiv Ihr Recht durchsetzen möchten.