Zahlt die Teilkaskoversicherung bei Schäden durch Steinschlag?
Erich Aiwanger
Sicherlich kennen viele Autofahrer folgendes Szenario aus eigener Erfahrung: Man fährt gemütlich mit dem Auto zu einer Veranstaltung, zum Einkaufen oder zur Arbeit, plötzlich wird die Windschutzscheibe von einem kleinen Stein getroffen, der vom vorausfahrenden Fahrzeug aufgewirbelt wurde. Neben einem gehörigen Schrecken kommt der Fahrzeughalter oftmals an einer defekten oder gesprungenen Windschutzscheibe nicht vorbei, die in häufigen Fällen ausgetauscht werden muss. Geschieht dies nicht, besteht die Gefahr, dass die Frontscheibe reißt, was die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer in entscheidendem Maße beeinträchtigen kann.
Natürlich sollte man in diesem Fall schnell handeln und eine Werkstatt nach Wahl aufsuchen, in der der Schaden an der Windschutzscheibe schriftlich festgehalten werden kann. Eventuell ist eine Reparatur der Scheibe ausreichend. Im „Worst Case“ muss die Scheibe von Fachpersonal jedoch komplett ausgetauscht werden. Generell haftet die Teilkaskoversicherung bei Schäden an der Windschutzscheibe des Autos, die durch Steinschlag ausgelöst worden sind. Eine Schilderung des Sachverhaltes durch den Versicherten zusammen mit der Werkstattrechnung reicht für die Versicherung in der Regel aus. Sofern die Scheibe repariert werden kann und nicht ausgetauscht werden muss, übernimmt die Autoversicherung die Kosten im Regelfall vollständig, auch wenn in der Teilkasko eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.