Wohngebäudeversicherung zahlt nicht bei tauenden Schneemassen auf Terrasse
Erich Aiwanger
Die durch abtauenden Schnee möglichen Feuchtigkeitsschäden auf einer Terrasse werden nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Auch wenn eine Elementarschadenversicherung in die Gebäudeversicherung integriert ist, stellt das Abtauen von großen Schneemassen keine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsleistungen dar. So jedenfalls wurde unlängst in einem Gerichtsverfahren entschieden.
Verhandelt wurde folgender Sachverhalt: Der Hauseigentümer hatte für sein auf dem Grundstück stehendes Wohngebäude eine entsprechende Versicherung mit Elementarschadenhaftung abgeschlossen. Am Wohnhaus befindet sich ein Anbau mit dem Schlafzimmer. Auf dem Anbau errichteten die Hausbesitzer eine Terrasse. Nach starkem Schneefall und danach einsetzendem Tauen sickerte Wasser durch die mit Holzpanelen verkleidete Schlafzimmerdecke. Nach Meinung des Hauseigentümers lag eine Überschwemmung im Sinne der Vertragsbedingungen der Wohngebäudeversicherung vor.
Nach Besichtigung des Schadens lehnte der Versicherer jedoch die Regulierung ab. Es lägen weder eine Überschwemmung noch Schneedruck im konkreten Fall vor. Nur diese beiden Fälle kämen aber nach den Versicherungsbedingungen für einen Schadensausgleich in Frage. Der Versicherte erhob daraufhin Klage vor dem zuständigen Landgericht. Das Gericht entschied jedoch gegen den Kläger und folgte der Argumentation der Versicherungsgesellschaft.
Eine Überschwemmung läge nicht vor, da sich dieser Begriff auf eine Überflutung von Grund und Boden her beziehe nicht jedoch auf von oben eindringende Feuchtigkeit. Ebenfalls liege kein Schaden durch Schneedruck vor. Unter Schneedruck sei der Schaden zu verstehen, der durch das Gewicht von Eis und Schneelasten entstehen könne. Nach Einholung eines Gutachtens wurde dies jedoch ausgeschlossen. Die Terrasse wies keinerlei Schäden auf, die auf eine Durchbiegung unter großer Last hindeuten würde.