Wohngebäudeversicherung: Wann zahlt die Versicherung wirklich?
Erich Aiwanger
Immer wieder stellt sich im Schadensfall die Frage: Zahlt meine Wohngebäudeversicherung tatsächlich? Gerade bei dieser Versicherung kommt es häufig zu Schäden, die eine sehr große Summe für die Beseitigung erfordern.
„Normale“ Fälle wie Sturm oder Brand sind in der Regel abgedeckt. Der kürzlich geschilderte Fall einer Beschädigung durch die Zündung einer Bombe aus dem 2. Weltkrieg, die nicht entschärft werden konnte, ist dagegen kaum vorhersehbar und meist in den Bedingungen der Gesellschaften ausgeschlossen.
Zwar wurden im konkreten Fall der Sprengung in der Münchner Innenstadt die Anwohner davon informiert, dass ihr Schaden geregelt wird, aber für nicht unmittelbar Betroffene stellt sich schon noch die bange Frage, ob auch ihre kleineren Schäden übernommen werden. In solchen Fällen wird dann die Landesregierung um Hilfe gebeten. Die bayerische Regierung hat diese auch zugesagt. Ob dies jedoch in finanziell weit schlechter dastehenden Bundesländern in ähnlichen Fällen auch so sein wird, bleibt offen. Schließlich geht es hier um Schäden in Millionenhöhe.
Schwieriger als bei privaten Wohnungen und Wohnhäusern stellt sich sie Situation bei gewerblichen Immobilien oder eingemieteten Läden dar. Beispielsweise lehnt eine Geschäftsversicherung die Regelung des Schadens, zerstörte Fensterscheiben in einem nicht direkt am Bombenkrater liegenden Laden, ab.
Schlechte Karten hat auch ein Mieter, dessen Möbel praktisch komplett zerstört wurden und der keine Hausratversicherung abgeschlossen hatte. In einem anderen Fall ist es unmöglich, die Fenster und Türen eines älteren Wohnhauses zu ersetzen, da diese längst nicht mehr in Serie gefertigt werden und nun teure Einzelstücke nötig sind. Auch hier bleibt abzuwarten, wie sich der Geschädigte mit seiner Versicherung einigen kann.
Fazit: Es gibt keine Versicherung für alle Fälle. Gerade bei der Münchner Bombenexplosion muss von Fall zu Fall untersucht werden, welche Versicherung für welchen Schaden und bis zu welcher Höhe aufkommt.