Wohngebäudeversicherung: Schadenersatz auch bei schweren Sturmschäden?
Erich Aiwanger
Manch einer wird sich nach den schweren Verwüstungen durch “Sandy” in den USA die bange Frage gestellt haben: „Kommt meine Wohngebäudeversicherung in solchen Fällen für Schäden auf?“ In den USA gingen die Kosten in die Milliarden. Dazu kamen noch mehrere Todesopfer.
In der Zeit des Klimawandels kann man ähnliche Katastrophen auch für Mitteleuropa nicht mehr gänzlich ausschließen. In den USA ist die Kostenübernahme noch nicht geklärt.
Die meisten Hausbesitzer in Deutschland wären für solche Fälle nicht ausreichend versichert. Gegen entsprechende Risiken schützt eine normale Wohngebäudeversicherung oder eine Hausratversicherung bei einer Mietwohnung nicht. Auch wenn es derartige Zerstörungen in Deutschland bisher nicht gab, die Hochwasserkatstrophen der vergangenen zehn Jahre brachten bereits so manchen Immobilienbesitzer in arge finanzielle Bedrängnis.
Will man sich gegen Fälle wie Fluten, Vulkanausbrüche – ja die Eifel liegt über einem der sogenannten Supervulkane – oder Erdbeben finanziell schützen, ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung notwendig. Diese Versicherung muss zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Derzeit sind die Ausgaben für eine derartige Zusatzversicherung noch überschaubar. Das könnte sich ändern, wenn eine erste Katastrophe solchen Ausmaßes wie in den USA eintreten würde.
Nicht verschweigen sollte man an dieser Stelle allerdings die Tatsache, dass es in einigen Risikogebieten gar nicht möglich ist, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Nach den schweren Überschwemmungen an der Elbe in den Jahren 2002 und 2006 lehnten es die Versicherer ab, den betroffenen Hausbesitzer solche Policen anzubieten. Wie sich bei Untersuchungen herausstellte, waren Baugenehmigungen auf ehemaligen Überschwemmungsflächen erteilt wurden. Jahrzehntelang blieben die großen Flüsse in ihrem Flussbett und so wurde sorglos in Gebieten gebaut, die der Fluss nach tagelangen Regenfällen zurückeroberte.