Wohngebäudeversicherung kann für Reparaturen in Anspruch genommen werden
Erich Aiwanger
Wer sein Haus winterfest machen will, kann dafür eventuell Leistungen der Wohngebäudeversicherung in Anspruch nehmen.
Bekanntlich war der letzte Winter streng und dauerte sehr lange. Einige Schäden an der Wohngebäudesubstanz sind auf die andauernde Frostperiode zurückzuführen. Der vergangene Spätsommer und der Herbst brachten schon den einen oder anderen Sturm mit sich.
Da muss man nicht unbedingt vom Tornado betroffen worden sein, wie er in diesem Jahr nicht nur in Sachsen besonders schlimm wütete. Ziegel wurden von Dächern gerissen oder Schornsteine beschädigt. Nun wird es höchste Zeit, das eigene Wohnhaus winterfest zu machen.
In den Versicherungsbedingungen der Policen zur Wohngebäudeversicherung steht in der Regel die Verpflichtung des Wohnraumeigentümers, das Haus auf Mängel zu kontrollieren und diese zu beseitigen. Geschieht dies nicht vor Einbruch des Winters, kann es unter Umständen zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Neben der Kontrolle des Daches gehört das Prüfen der Fenster und Türen ebenso zu den Pflichten des Versicherten wie die Wartung der Heizung durch einen entsprechend zertifizierten Fachmann.
Für einige Reparaturen kann sogar die Wohngebäudeversicherung in Anspruch genommen werden. Meist ist eine vorbeugende Sanierung des Gebäudes für die Versicherung günstiger als die spätere Beseitigung eines erheblichen Schadens. Vor einer notwendigen Reparatur sollte man sich deshalb an seinen Versicherungsvermittler/-makler wenden und gegebenenfalls einen Besichtigungstermin vor Ort vereinbaren.
Wegen der zunehmenden Schäden durch Unwetter und Überschwemmungen hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) angekündigt, im kommenden Jahr die Versicherungsbeiträge deutlich anzuheben. Nicht zuletzt verantwortlich dafür ist auch der Preiskampf verschiedener Anbieter in den zurückliegenden Jahren.