Was passiert, wenn ich die Versicherung nicht mehr bezahlen kann?
Erich Aiwanger
Dass Geld allerorts wesentlich knapper geworden ist, ist allseits bekannt. Mehr und mehr Menschen versuchen daher Geld einzusparen, wo immer es sich anbietet. Generell sollte jedoch beachtet werden, dass stets ausreichend finanzielle Mittel für das Begleichen der Versicherungsbeiträge auf dem Konto sind. Versicherungen bilden – bildlich gesprochen – das finanzielle Rückgrat des modernen Lebens.
Doch was ist zu tun, wenn das Konto einmal nicht das Begleichen der fälligen Versicherungsprämien zulässt? Hierbei gibt es im Allgemeinen verschiedene Möglichkeiten, die den Verlust des Versicherungsschutzes verhindern können.
Besonders wichtig ist zu wissen, dass die entsprechende Versicherung nicht sofort gekündigt werden muss, wenn einmal keine Beiträge überwiesen werden können. Ist ein Ende der finanziellen Talfahrt in Sicht, lohnt es sich, die Versicherung zu informieren, dass die ausgebliebenen Beiträge im nächsten Monat zusammen mit den aktuellen Prämien überwiesen respektive abgebucht werden können.
Alternativ hierzu kann der Versicherungsvertrag je nach Sparte als ruhend gemeldet werden. Dies bedeutet, dass über einen bestimmten Zeitraum keine Beiträge entrichtet werden müssen. Bei einigen Versicherungen besteht in diesem Zeitfenster jedoch kein Versicherungsschutz. Dies trifft häufig auf Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen zu.
Aus diesem Grund ist eine Stundung dem Ruhen lassen besonders elementarer Versicherungen in jedem Fall vorzuziehen.
Wenn eine längere finanzielle Durststrecke überbrückt werden muss, empfiehlt sich eine ausführliche Beratung durch einen erfahrenen Versicherungsmakler, der schnell aufzeigen kann, welche Versicherungen im jeweiligen Fall tatsächlich unverzichtbar sind.
Als grundlegend gelten hierbei die Haftpflicht-, die Kfz-Haftpflicht-, die Berufsunfähigkeits-, und die Risikolebensversicherung. Bei Hauseigentümern kommt hier noch die Wohngebäudeversicherung hinzu. Ebenfalls bewährt haben sich die Hausrat- und die Unfallversicherung.
Eine Kündigung nicht benötigter Versicherungen sollte stets als Einschreiben mit Rückschein oder als Fax versendet werden. Auf diese Weise ist der Versicherte stets auf der rechtlich sicheren Seite und kann die Kündigung im Zweifelsfall jederzeit nachweisen.
Grundsätzlich sollte man auch in regelmäßigen Abständen (ca. alle 2 Jahre) seine bestehenden Versicherungen überprüfen, ob Sie noch bedarfsgerecht sind oder ob Lücken im Versicherungsschutz bestehen. Zugleich kann man einen Versicherungsvergleich vornehmen um zu prüfen, ob es vielleicht bessere und/oder günstigere Alternativen gibt.