Versicherungsschutz im Campingurlaub: Greift die Hausratversicherung auch auf Reisen?
Erich Aiwanger
Greift meine Hausratversicherung auch im Campingurlaub? Kurz vor Ostern und damit vor dem Aufbruch in den Osterurlaub stellen sich viele diese Frage.
Campingurlaub hat in den letzten Jahren enorm an Beliebtheit gewonnen. Jetzt, so kurz vor dem Osterfest, werden ebenfalls wieder in vielen Orten Deutschlands Wohnmobile, Wohnwagen und ähnliches für den ersten Urlaub des Jahres bereit gemacht.
Mit den Reisevorbereitungen taucht zudem häufig die Frage nach einem ausreichenden Versicherungsschutz auf. Während die rollenden Heime über die notwendige Zulassung und damit auch über eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen müssen, ist die versicherungstechnische Seite bezüglich des mitgeführten Hausrats oft unklar. Leistet die heimische Hausratversicherung eigentlich auch für Hausrat, der auf Reisen abhandenkommt? Darüber sollten Sie sich vor Antritt der Fahrt informieren.
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Hausratversicherung erstreckt sich oft nur auf feste Gebäude
Ein Blick in die Versicherungsbedingungen verrät, dass sich der Versicherungsschutz oft nur auf feste Gebäude, sprich einem Haus oder dergleichen, bezieht. Fahrzeuge fallen nicht darunter, es sei denn, sie waren in einem solchen abgestellt, als es zu dem Schaden gekommen ist.
So ist es also durchaus möglich, dass die Hausratversicherung zahlt, wenn beispielsweise in ein in einem Parkhaus oder in einer Garage abgestellten Wohnmobil eingebrochen wurde. War jenes jedoch unter freiem Himmel am Straßenrand oder einem Parkplatz geparkt, wird die Versicherung höchstwahrscheinlich die Zahlung verweigern.
Erst Hausratversicherung prüfen, dann auf Reisen gehen
Bevor Sie auf Reisen gehen, sollten Sie deshalb erst den Versicherungsumfang Ihrer Hausratversicherung überprüfen. Ist Ihnen unklar, was alles mit der Police abgedeckt ist, können Sie natürlich auch die Versicherung oder Ihren Versicherungsmakler kontaktieren und sich über den Umfang aufklären lassen.
Bei einem solchen persönlichen Gespräch kann außerdem bei einem fehlenden Versicherungsschutz sogleich geklärt werden, wie sich entsprechend abgesichert werden kann. Da wäre einerseits eventuell die Möglichkeit zur Erweiterung einer bestehenden Hausratversicherung, andererseits kommt vielleicht der Abschluss einer speziellen Campingversicherung oder einer Inhaltsversicherung in Betracht. Welche Lösung die passende ist, kommt auf den individuellen Bedarf an.