Versicherungsschutz für ehrenamtliche Tätigkeiten
Erich Aiwanger
Mehr als 30 Prozent aller Deutschen üben in ihrer Freizeit mindestens eine ehrenamtliche Tätigkeit aus. Gleich ob sie nun als Trainer in einem Sportclub wichtige Arbeit übernehmen, einen gemeinnützigen Verein leiten oder sich in der Kirche engagieren, es stellt sich eigentlich immer die Frage nach dem passenden Versicherungsschutz.
Schnell ist bei einer der vorgenannten oder einer anderen Tätigkeit ein Sachschaden entstanden. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu Personenschäden kommen. Zunächst sollte unbedingt jeder ehrenamtlich Arbeitende eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Das ist doch selbstverständlich, werden viele Leser jetzt denken. Ist es aber leider nicht. Mal davon abgesehen, dass tatsächlich viele Menschen in Deutschland überhaupt keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sind viele noch unterversichert. Und gerade bei der Ausübung des Ehrenamtes ist festzustellen, dass nicht jede Police den Tätigkeitsbereich abdeckt. Viele Vereine und Sportclubs schließen deshalb eine extra Haftpflichtversicherung für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter ab. Deshalb sollte sich jeder, der eine solche Tätigkeit aufnimmt, zunächst beim Träger der Maßnahme, also in der Regel dem Verein, informieren, ob es eine solche Betriebs- oder Vereinshaftpflichtversicherung gibt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Freiwillige natürlich nicht von der Tätigkeit Abstand nehmen. Vielmehr sollte er seine eigene Haftpflichtpolice prüfen, ob sie für den Fall bereits ausreicht oder erweitert werden kann. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat eine Broschüre unter dem Titel „Rechtsratgeber Ehrenamt und bürgerliches Engagement“ herausgegeben. In dieser Schrift kann sich der Interessent gut über die Rahmenbedingungen informieren, die bei der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu beachten sind unter Berücksichtigung der rechtlichen Umstände.