Vermieter hat Probleme mit Mieter, was tun?
Erich Aiwanger
Probleme zwischen Vermieter und Mieter stehen bei vielen Betroffenen an der Tagesordnung. Mal geht es um Kleinigkeiten, welche man schnell und kostengünstig klären kann. Oft aber auch um Angelegenheiten, welche sich nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts vernünftig lösen lassen.
Auch wenn der Mieter oder Pächter beim Einzug noch so einen guten Eindruck hinterlässt, spätestens wenn es ums Geld geht, hört bekanntlich "der Spaß" auf. Der Mieter versucht dann das Beste für sich zu erreichen, egal ob er dabei im Recht ist oder nicht.
Ein schwieriges Rechtsgebiet
Jeder, der in irgendeiner Form Wohnungen oder Gewerbeimmobilien vermietet oder verwaltet, musste irgendwann einmal begreifen, dass dies nicht immer eine einfache Aufgabe ist.
In den Medien werden Hausbesitzer und Hausverwalter gerne als die natürlichen Feinde aller Mieter gebrandmarkt und die Politik spricht geschlossen in bewährt populistischer Manier ausschließlich von der Notwendigkeit der weiteren Verbesserung des Mieterschutzes. Dabei wird scheinbar unabsichtlich übersehen, dass die Aufgabe des Vermieters nicht nur in der Betreuung einer Mietwohnung besteht. Vermieter stehen sehr allein in einem Spannungsfeld der unterschiedlichsten Interessen: Das sind neben denen der Mieter - die nicht immer dieselben teilen - die der Nachbarn, der Gemeinde und natürlich auch die des Eigentümers. Juristisch betrachtet ist der Vermieter Teilnehmer an den unterschiedlichsten Rechtsgebieten des Öffentlichen und des Privaten Rechts. Eine fast unüberschaubare ständige Rechtsprechung führt zu häufiger Rechtsunsicherheit und zwingt den Vermieter, sich regelmäßig rechtlichen Rat einzuholen.
Große Hausverwaltungen beschäftigen eigene Juristen oder gar eigene juristische Abteilungen, aber die Mehrzahl der über 23.000 deutschen Verwaltungen ist mittelständisch orientiert und lässt sich genau wie die privaten Vermieter von den auf diesen Bereich spezialisierten Anwaltskanzleien betreuen. Insbesondere für die Gruppe der mittelständischen Hausverwaltungen und für die Privatvermieter ist der Vermieterrechtsschutz eine wichtige Möglichkeit, die Kosten für Rechtsstreitigkeiten zu begrenzen.
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Kostenfallen im Verhältnis Mieter und Vermieter
So mancher wird die nicht eingehende Mietzahlung für den wichtigsten Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter halten: Das ist weit gefehlt. Die Gemeinden sind heute in den meisten Fällen klug genug, Zwangsräumungen durch eine kurzfristige Mietübernahme und die Suche von Ersatzwohnraum zu vermeiden, da dies für sie die bei Weitem kostengünstigere Lösung ist. Die Beitreibung bestehender Forderungen übernehmen Inkassounternehmen.
Um die Beseitigung tatsächlicher oder vermeintlicher Wohnungsmängel zu beschleunigen, greifen Mieter gelegentlich zum Mittel der Mietkürzung und vergreifen sich dabei oft in der Höhe. Die Abwehr ungerechtfertigter Mietkürzungen ist häufiger Prozessgegenstand in deutschen Amtsgerichten. Nicht selten stehen dabei die Kosten der Gutachten in keinem vernünftigen Verhältnis zum Streitgegenstand, müssen aber schlussendlich bezahlt werden. Wenn es den Vermieter trifft, darf er sich glücklich schätzen, eine entsprechende Police über einen Vermieterrechtsschutz zu besitzen.
Ein weiteres beliebtes Thema in Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter sind die Anfechtung der Nebenkosten, die vom Vermieter regelmäßig wenig oder nicht beeinflussbar sind. Da angeblich jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch ist, glauben viele Mieter, hier eine fette Rückzahlung abgreifen zu können. Gerichtliche Verfahren zu Nebenkostenabrechnungen können sehr schwierig werden, da hier auch die Rechnungssteller mit am Prozesstisch sitzen.
Ein Vermieterrechtsschutz übernimmt das Kostenrisiko für Sie
Eine Vielzahl von Versicherern bietet diese Police entweder in Kombination mit dem Privatrechtsschutz oder als eigenständigen Vertrag an. Wir empfehlen letzteres, da Sie somit viel flexibler sind und zudem auch keine Kompromisse im Bezug auf Leistung und Beiträge eingehen müssen. Mit einem passenden Vermieterrechtsschutz schützt sich der Vermieter vor dem hohen Kostenrisiko eines Rechtsstreits und kann daher möglichen Streitigkeiten gelassen entgegen sehen.
Gemeinsam ist allen die Beschränkung auf Rechtsfälle, in denen der Vermieter auch als solcher auftritt. Das bedeutet, dass u. a. die rechtliche Verfolgung der Beschädigung eines Hauses durch einen Nichtmieter grundsätzlich nicht übernommen wird. Nicht abgedeckt sind gewöhnlich auch alle Rechtsfälle rund um Bau, Baufinanzierung, Grundstückshandel oder Erbrecht.
Die Deckungssumme sollte mindestens 300.000 Euro betragen, aber es werden auch Verträge mit unbegrenzter Deckung angeboten. Vereinbart man eine Selbstbeteiligung, kann man die Versicherungsbeiträge erheblich reduzieren. Somit kann sich dann jeder umfassend und dennoch günstig versichern.
Der typische Leistungsumfang erstreckt sich auf Wohnungsrecht und Grundstücksrecht, Strafrecht, Schadensersatz, Ordnungswidrigkeiten und Steuern. Ohne Belang ist, ob der Versicherte Vermieter klagt oder verklagt wird (aktiver und passiver Rechtsschutz).
Versichert sind in aller Regel Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Sachverständigenhonorare, Gutachterhonorare, Zeugengelder und die Kosten der Gegenseite, falls der Prozess teilweise oder vollständig verloren endet. Mediation ist bei vielen Angeboten mittlerweile ebenfalls eingeschlossen.
Der Vermieterrechtsschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Kostenreduzierung im Geschäftsfeld der Immobilienvermietung und sollte daher bei keinem Vermieter fehlen.