Sturm Niklas: Diese Schäden übernehmen die Versicherungen
Erich Aiwanger
Sturmtief „Niklas“ hat in Deutschland für zahllose kleine oder größere Schäden gesorgt.
Neben Bäumen wurden auch Autos, Häuser und Hausrat beschädigt. Nur, wer eine passende Versicherung hat, kommt ohne finanziellen Schaden davon.
Ein derartiges Unwetter sollte man gleich zum Anlass nehmen seinen Versicherungsschutz zu prüfen und bei besseren Angeboten ggf. den Anbieter zu wechseln.
Beschädigungen: Wer zahlt?
Das Sturmtief „Niklas“ hat gewütet und eine Spur der Verwüstung hinterlassen. All jene, die betroffen sind und Schäden am Haus oder am Auto festgestellt haben, können jedoch aufatmen. Die entsprechende Versicherung übernimmt in der Regel alle Schäden. Genauer Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung, die ab einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern greifen, womit sie deutlich unter „Niklas“ 192 Stundenkilometern liegen.
Damit das Unwetter von der Versicherung als solches anerkannt wird, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss erwähnte Sturmgeschwindigkeit gemessen werden und zum anderen eine offizielle Unwetterwarnung herausgegeben werden. Bei großen Unwettern wie Sturm „Niklas“ greifen die Versicherungen jedoch ohnehin.
Gebäudeschäden durch Sturm
Wurde durch den Sturm die Wohnung oder das Eigenheim beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Diese übernimmt die Kosten für die Reparatur von abgedeckten Dächern und eingedrückten Fensterscheiben, und versichert auch Folgeschäden durch eindringende Niederschläge. Bei einem überschwemmten Keller übernimmt die Elementarschadenversicherung.
Die Hausratversicherung kommt für Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung auf. Auch hier sind Folgeschäden am Hausrat mitversichert. Voraussetzung ist allerdings, dass Türen und Fenster während des Unwetters verschlossen waren. Auch eine zusätzliche Absicherung ist unter Umständen notwendig.
Schäden am Auto
Auch Schäden am Auto werden übernommen. Die Besitzer benötigen hierfür eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, welche alle Schäden ersetzt, die direkt oder indirekt durch den Sturm entstanden sind. Zu beachten ist auch die vereinbarte Selbstbeteiligung und, dass in der Regel nur der Zeitwert erstattet wird.
Fazit:
Damit im Falle eines Unwetters alle Schäden ersetzt werden, müssen also bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es empfiehlt sich deshalb, die eigenen Versicherungen zu überprüfen und im Zweifelsfall aufzustocken. Wie Sturmtief „Niklas“ zeigt, kann es jederzeit zu großen Schäden kommen, die ohne Versicherungsschutz nicht zu stemmen sind.