Schäden durch Starkregen sind nicht immer über die Elementarversicherung gedeckt
Erich Aiwanger
Eine Elementarversicherung bietet häufig lückenhaften Schutz gegen Schäden durch Starkregen. Viele Verträge sollten daher optimiert werden.
Wenn sich auf einem Balkon im oberen Stockwerk eines Gebäudes durch starken Regen Wasser an der Balkontürschwelle festsetzt, ist das kein Rückstau nach den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass das Entwässerungssystem des Balkons überlastet ist, so dass das Wasser nicht ungehindert abfließen kann. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Kammergerichts in Berlin hervor (Az. 6 U 162/17 v. 18. Mai 2018).
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Wassereintritt am Balkon durch Starkregen
Im vorliegenden Fall hatte der Besitzer einer Immobilie geklagt, der in seiner Wohnung den Eintritt von Wasser nach einem Starkregen zu verzeichnen hatte. In der Wohngebäudeversicherung war eine Absicherung gegen erweiterte Elementarschäden vorgesehen. Unter anderem waren Schäden versichert, die durch den Rückstau von Wasser und durch die Überschwemmung des versicherten Grundstücks entstehen.
Im Juli 2016 war es aufgrund des starken Regens auf dem obersten Balkon der Immobilie zu einem Rückstau von Wasser gekommen. Der Kläger vertrat die Meinung, dass es das Entwässerungssystem nicht leisten konnte, die Wassermassen sofort abzuleiten. Deshalb drangen sie an der Türschwelle zum Balkon in die Wohnung ein. Es entstand ein Schaden am Gebäude in Höhe von rund 6.000 Euro. Diese wollte der Kläger von seinem Versicherer erstatten lassen. Der Versicherer lehnte das ab und wies darauf hin, dass kein Schadensereignis im Sinne der Elementarschadenversicherung vorliege.
Berliner Landgericht entscheidet für den Versicherer
Das Berliner Landgericht hatte sich in der ersten Instanz mit diesem Fall zu befassen. Die Richter folgten den Argumenten der Versicherungsgesellschaft, sie wiesen die Klage zurück. Der Kläger ging darauf hin in die Berufung und schaltet das Kammergericht Berlin ein. Doch auch dort wurde die Klage zurückgewiesen. Zur Begründung führten die Richter aus, dass das Wasser nur dann aus einem Rohr in die Wohnung eindringen könne, wenn es vorher in das Rohr gelangt sei. Im vorliegenden Fall sei diese Voraussetzung allerdings nicht erfüllt. Aus diesem Grund sei kein Rückstau entstanden, der Schaden sei somit im Rahmen der Gebäudeversicherung nicht versichert.
Diese Voraussetzungen wären zu erfüllen
Damit es sich um einen Versicherungsfall im Sinne der Elementarschadenversicherung handelt, müsse es sich nicht um einen Rückstau nach allgemeinem Verständnis handeln. Vielmehr müsse das Wasser aus dem Rohrsystem austreten, das sich im versicherten Gebäude befindet.
Im vorliegenden Fall gehört das Rohrsystem des Balkons dazu. In diesem Fall konnte nicht nachgewiesen werden, wo das Wasser durch das Rohr in das Gebäude gedrückt wurde. Als Grund für den Wassereintritt war lediglich festzustellen, dass der Niederschlag nicht in die Ableitung am Balkon fließen konnte. Als Ursache führten die Richter an, dass das Rohr durch den Starkregen so voll war, dass neues Wasser nicht mehr abfließen konnte. Diese Art des Wasserstaus gehöre allerdings explizit nicht zu den versicherten Gefahren, die in Verbindung mit einem Rückstau zu einem Schaden führen, der nach den Versicherungsbedingungen erstattungsfähig sei. Vor diesem Hintergrund war der Versicherer nicht zu verpflichten, den Schaden zu zahlen.
Der vorliegende Fall zeigt erneut, wie wichtig eine umfassende Absicherung gegen Elementarschäden ist. Angesichts der immer häufiger auftretenden Starkregen gehen Experten davon aus, dass sich Wasserschäden an Gebäuden in Zukunft verstärken werden. Wer dann keine Erstattung eines Schadens durch seine Elementarversicherung erhält, muss damit rechnen, erhebliche Kosten aus eigener Tasche zu zahlen. Im vorliegenden Fall betrugen die Kosten rund 6.000 Euro, der Versicherte hat diese Summe nun selbst zu zahlen.
Wer eine gute Elementarschadenversicherung wünscht, in der alle denkbaren Gefahren abgesichert sind, muss vor dem Abschluss eines Vertrags unbedingt die Preise und Leistungen vergleichen. Dabei hilft ein Onlinevergleichsrechner, der mit wenigen Angaben zu bedienen ist und der ein transparentes und verständliches Ergebnis mit einem Überblick über die besten Tarife am Markt bietet.