Riester Rente: Staatliche Zulage beantragen nicht vergessen
Erich Aiwanger
Bis zum Ende des Jahres muss für die Riester Rente die staatliche
Zulage für das Jahr 2008 beantragt werden, damit diese nicht endgültig verloren
geht.
Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge in Form der Riester Rente kann nur für maximal zwei abgelaufene Jahre rückwirkend beantragt werden. Darauf weist die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ hin.
Die unter anderem von der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesregierung unterstützte Initiative gab außerdem bekannt, dass trotz der Kritik an der Riester Rente und dem damit in letzter Zeit verbundenem Verlust an Ansehen immer noch die meisten Deutschen diese Art der privaten Altersvorsorge nutzen. Um dem möglichen Verlust der staatlichen Zulage dauerhaft vorzubeugen, sollten sich alle Riester-Sparer bei ihrem Anbieter einen Dauerzulagenantrag ausstellen lassen und diesen unterschreiben. Es spielt dabei keine Rolle, in welcher Form der Riester Vertrag geschlossen wurde. Sowohl Banken als auch Fondsgesellschaften und Versicherungen können auf Wunsch die Formalitäten für den Dauerzulagenantrag erledigen.
Eine Riester Rente können übrigens nicht nur Arbeitnehmer abschließen, auch Hausfrauen sind dazu berechtigt. Da leider die Tätigkeit der Hausfrauen in unserer Gesellschaft materiell nicht anerkannt wird, müssen diese oft an ihrem Lebensabend ohne gesetzliche Rente auskommen. Hausfrauen können aber sehr wohl in den Genuss der staatlichen Förderung der Riester Rente kommen. Voraussetzung dazu ist, dass ein als Arbeitnehmer beschäftigter Ehepartner einen Riester Vertrag abschließt. Dann ist auch der nichtberufstätige Partner förderberechtigt. Obwohl nur der Arbeitnehmer einzahlt, erhält jeder über einen gesonderten „Zulagenvertrag“ seine eigene individuelle Zulage.
Auch Geringverdiener können „riestern“. Bereits ab 60 Euro Verdienst erhält man vom Staat die sogenannte Grundzulage von 154 Euro.