Riester Rente: Niederlage für Allianz in Gerichtsstreit
Erich Aiwanger
Den besten Ruf hat sich die Riester Rente in den letzten Jahren nicht gerade erworben.
Dabei gab es doch vor nicht allzu langer Zeit ein für die Verbraucher richtungsweisendes Urteil. Die Allianz Versicherung unterlag in einem Prozess gegen Verbraucherschützer zum Thema Transparenz der Vertragsbedingungen. Die Richter hatten entschieden, dass die Kunden trotz sorgfältiger Prüfung der Vertragsbedingungen aus diesen nicht klar ersehen können, in welchen Fällen sie an den Überschüssen beteiligt werden.
Auch bei der Allianz kam deutlich zum Tragen, dass die Riester-Verträge oft mehr zu versprechen scheinen, als sie dann in Wirklichkeit garantieren. Viele Kunden können aus den Vertragsbedingungen der Riester Rente nicht klar ersehen, wie sie an den Überschüssen der Versicherungen beteiligt werden.
Auf der Suche nach dem günstigsten Vertragspartner zum Thema Riester Rente werben Vergleichsportale im Internet um die Gunst der potentiellen Kunden. Um nicht bei dem Versicherer zu landen, den man gerade kennt, sollte man tatsächlich einen Vergleich mehrerer Angebote machen. In sogenannten „Bestenlisten“ werden die Angebote zur Riester Rente im Internet verglichen und entsprechend gelistet. Diese Listen sind jedoch nur dann wirklich brauchbar, wenn der Verbraucher seinen abgeschlossenen Vertrag auch bis zum Ende einhält. Ganz anders sieht es aus, wenn – aus welchen Gründen auch immer – der Versicherte seinen Riester Vertrag vorzeitig kündigt.
Als Einstieg in einen Vergleich ist die Internetinformation sicher gut und richtig, vor dem endgültigen Vertragsabschluss sollte man allerdings genau des „Kleingedruckte“ in den bevorzugten Verträgen lesen und im Zweifelsfall lieber den Rat eines Fachmannes einholen als sich auf die oft nur pauschalen Aussagen der Websites der Versicherungsunternehmen zu verlassen.