Privatkredit: Falsche Beratung – was tun?
Erich Aiwanger
Die Vergabe von Privatkrediten ist für die Banken nach wie vor ein sehr lukratives Geschäft welches zum Tagesgeschehen gehört. Denn obwohl die Guthabenzinsen seit geraumer Zeit auf historischen Tiefstständen verweilen, ist bei den Kreditzinsen eine gewaltige Differenz zu verzeichnen.
Bis zu 10 Prozent Zinsen und mehr werden durch die Banken bei der Vergabe von Privatkrediten verlangt. Doch nicht nur durch hohe Zinsen sind viele Banken in die Schlagzeilen geraten.
Auch schlechte Beratung und fehlerhafte Analysen bei der Einkommenssituation der Kreditnehmer scheinen keine Seltenheit zu sein. Ein aktuelles Gerichtsurteil soll dieser Praxis einen Riegel vorschieben. Die Bank wird danach verpflichtet, die finanziellen Möglichkeiten des Kunden bei der Vergabe des Kredits genau zu prüfen und den Antragsteller entsprechend zu beraten.
Konkret wurde der Fall eines Ehepaares vor dem Berliner Landgericht verhandelt. Das Ehepaar hatte eine Bank verklagt, da die Tilgung des Kredits nach dem durch die Bank vorgelegten Plan nicht realistisch erschien. Die vollständige Rückzahlung der Kreditsumme würde erst erfolgen, wenn beide Ehepartner über 70 Jahre alt würden. Wegen der relativ geringen Rentenbezüge wäre aber die Zahlung der Kreditraten nach Eintritt ins Rentenalter kaum noch zu realisieren.
Das Gericht urteilte, dass die Bank verpflichtet gewesen wäre, die finanzielle Situation des Ehepaares nach Eintritt in Rentenalter zu analysieren und die Eheleute auf die Schwierigkeit der Kreditfinanzierung in diesem Lebensabschnitt hinzuweisen. Die Unterlassung dieser Beratung sei ein gravierender Verstoß gegen die Beratungspflicht der Bank gewesen. Die Bank hätte nicht nur Ihre eigenen geschäftlichen Interessen zu berücksichtigen sondern auch die finanziellen Möglichkeiten der Kreditkunden.
Folgt man der Rechtsprechung des Berliner Landesgerichts, können sich Kunden, die durch die Bank ohne ausführliche Beratung zur Kreditaufnahme verleitet werden, künftig leichter zur Wehr setzen.