Private Unfallversicherung: Unverzichtbar bei der Arbeit im Homeoffice
Erich Aiwanger
Wer im Homeoffice arbeitet, unterliegt nicht dem gesetzlichen Schutz. Eine private Unfallversicherung ist dringend nötig.
Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, an einem oder mehreren Tagen in der Woche von zu Hause aus zu arbeiten. Das Homeoffice liegt im Trend und wird von vielen Arbeitnehmern sehr gerne genutzt. Das Arbeitsumfeld ist ruhiger, der Mitarbeiter erledigt mehr in kürzerer Zeit und arbeitet effektiver. Am Ende profitieren alle von dieser Regelung. Doch wer diese Freiheit seines Arbeitgebers genießt, muss wissen, wie er sich zu versichern hat.
Jetzt hat das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil festgelegt, dass ein Sturz auf der heimischen Treppe kein Arbeitsunfall ist, für dessen Folgen die Berufsgenossenschaft aufkommt. Vor diesem Hintergrund sollten sich Arbeitnehmer privat absichern, wenn sich abzeichnet, dass sie regelmäßig zu Hause arbeiten.
Private Unfallversicherung vergleichen
Arbeitnehmerin verunglückt auf dem Weg in ihr Arbeitszimmer
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung angefordert, weil sie auf der Kellertreppe zu Hause gestürzt war. Ihrer Auffassung nach handelte es sich um einen Arbeitsunfall auf einem Betriebsweg, selbst wenn dieser Betriebsweg in der Wohnung liegt.
Die Klägerin hatte sich bei dem Sturz eine Verletzung der Wirbelsäule zugezogen, die Kellertreppe liegt in ihrem Haus, die Büroräume befinden sich im Keller der Wohnung. Die Adresse der Klägerin war mit dem Arbeitgeber als Arbeitsort vereinbart, eine genauere Angabe des Arbeitsortes im Haus gab es nicht. Vor dem Unfall sollte die Klägerin ihren Geschäftsführer anrufen. Dazu suchte sie ihre Büroräume im Keller des Hauses auf. Auf dem Weg nach unten rutschte sie aus und stürzte schwer.
Die Berufsgenossenschaft wollte diesen Unfall nicht als einen Arbeitsunfall akzeptieren, weil ihrer Ansicht nach kein Versicherungsschutz bestand für den Weg über die Treppe zwischen ihren privaten und ihren dienstlichen Räumen. Der Unfall sei außerdem nicht direkt bei der Ausübung einer betrieblichen Aufgabe geschehen, sondern in Vorbereitung des Telefonats. Das Landessozialgericht lehnte deshalb die Klage ab.
Private Wege in der Wohnung sind nicht versichert
Das Bundessozialgericht argumentierte in der nächsten Instanz nun ganz ähnlich, dass der Arbeitsort in der Wohnung der Klägerin liegt und dass dieser Arbeitsort vertraglich vereinbart war (Az. B 2 U 28/17 R vom 27.11.2018). Da sie sich auf dem Weg zu einem Telefonat mit ihrem Geschäftsführer befand, war die Außentür der Wohnung nicht als Grenze zwischen dem betrieblichen und dem privaten Bereich geeignet.
Wege innerhalb der Wohnung zum Essen unterliegen nicht dem Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Deshalb hat die Versicherte selbst Unfälle zu verantworten, die innerhalb ihrer Wohnung passieren, selbst wenn sie auf dem Weg zu ihrem Büro im Haus geschehen. Der Unfall war auf dem Weg von ihrem Büro in die Küche geschehen und somit innerhalb ihres privaten Lebensbereichs. Dieser Weg musste nicht genommen werden, um ihrer arbeitsvertraglichen Beschäftigung nachzugehen. Deshalb folgte das Bundessozialgericht der Auffassung der Vorinstanz, dass die gesetzliche Unfallversicherung hier nicht zuständig war. In der Folge sind keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu erwarten.
Mitarbeiter im Homeoffice benötigen eigene Absicherung
Das Urteil des Bundessozialgerichts macht deutlich, worauf Mitarbeiter achten müssen, die regelmäßig von zu Hause aus arbeiten. Im ersten Augenblick mag es sich nicht unbedingt erschließen, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht leistet, wenn man beim Gang über die heimische Treppe ins Homeoffice stürzt. Doch diese Fälle tauchen in der Praxis häufiger auf, und nicht selten schlägt sich die Rechtsprechung auf die Seite der Sozialversicherung. Der Kläger ist dann im Prinzip auf sich allein gestellt und muss selbst für die Kosten eines Unfalls aufkommen. Das bedeutet, dass man sich unbedingt um einen angemessenen Versicherungsschutz kümmern sollte, wenn man regelmäßig von zu Hause aus arbeitet.
Die private Unfallversicherung als Lösung
Im vorliegenden Fall wäre eine private Unfallversicherung eine gute Alternative gewesen. Sie greift bei Unfällen im privaten und im betrieblichen Umfeld gleichermaßen. Das heißt, dass bei Unfällen dieser Art keine Trennung vorgenommen wird, wo der Unfall genau passiert ist. Sofern die Voraussetzungen für einen Unfall im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorliegen, leistet der private Unfallversicherer die vereinbarte Zahlung, ob es sich um eine Unfallrente, um eine Einmalzahlung oder um die Übernahme von Krankheits- und Behandlungskosten handelt.
Wer also regelmäßig zu Hause arbeitet, sollte prüfen, ob eine private Unfallversicherung nicht eine geeignete Lösung ist, um den persönlichen Versicherungsschutz zu erweitern.
Vor dem Vertragsabschluss lohnt sich ein Tarifvergleich
Bevor man allerdings überstürzt einen Versicherungsvertrag für eine private Unfallversicherung abschließt, lohnt es sich, einen Vergleich der Tarife durchzuführen. Das geht gut mit Hilfe eines Vergleichsrechners, der auf alle gängigen Tarife am Markt zugreift. Wenige Angaben genügen, um die aktuellen Tarife abzufragen und in einer verständlichen und kompakten Übersicht zusammenzustellen. Danach vergleicht man Preise und Leistungen und kann den Vertrag zum gewünschten Beginn abschließen.
So erhalten auch Mitarbeiter im Homeoffice den Versicherungsschutz, der ihrer Tätigkeit entspricht, damit sie im Fall des Falles umfassend versorgt sind.