Private Unfallversicherung ist sinnvoll für Freizeitsportler
Erich Aiwanger

In der schönen Jahreszeit steigt die Zahl der Freizeitsportler. Eine private Unfallversicherung stellt für viele eine sinnvolle Ergänzung zum vorhandenen Versicherungsschutz dar. Wir haben das Wichtigste zur privaten Unfallversicherung für Sie zusammengefasst.
Das schöner werdende Wetter lässt in vielen Menschen die Lust nach sportlicher Betätigung aufkommen. Joggen, Rad fahren, schwimmen, Nordic Walking, wandern, inlineskaten - das sind Sportarten, die eigentlich nur im Sommer richtig Spaß machen. Einer großartigen Ausrüstung bedarf es nicht und so kommt es, dass auch gänzlich Untrainierte plötzlich Höchstleistungen vollbringen wollen. Der Unterschied zwischen Laie und Profisportler offenbart sich meist erst, wenn etwas Unvorhergesehenes wie ein Unfall geschieht.
Während der Profi versicherungstechnisch in der Regel über seinen Verein abgesichert ist, geht der Laie häufig leer aus. Zur finanziellen Absicherung bei Verletzungen ist Freizeitsportlern deshalb anzuraten, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Sie leistet nicht nur, wenn beim Sport etwas passiert, sondern bei allen Unfällen in der Freizeit.
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Gesetzliche Unfallversicherung greift nicht, Krankenkasse leistet nur eingeschränkt
Die gesetzliche Unfallversicherung, mit der wir über unseren Arbeitgeber abgesichert sind, greift bei Freizeitunfällen nicht. Die medizinische Versorgung nach einem Sportunfall ist trotzdem sichergestellt. Ihre Kosten trägt die Krankenkasse, darüberhinausgehende Leistungen gibt es aber nicht. Sollte eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber. Besteht die Arbeitsunfähigkeit über den Anspruchszeitraum von sechs Wochen fort, wird normalerweise von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt. Aber Achtung: Die Kassen sind nicht immer zur Krankengeldzahlung verpflichtet! War die ausgeübte Sportart mit einem besonders hohen Verletzungsrisiko behaftet, kann die Krankenkasse die Zahlung verweigern. Hierüber haben in der Vergangenheit bereits einige Gerichte entscheiden müssen.
Über eine private Unfallversicherung ausreichend abgesichert bei Folgeschäden
Ein unzureichender oder gar fehlender Versicherungsschutz macht sich vor allem bei sogenannten Folgeschäden bemerkbar. Ist man vorübergehend oder dauerhaft nach einem Sportunfall in der Freizeit eingeschränkt, kann es schnell zu finanziellen Engpässen kommen. Sind Lohnfortzahlungen und Krankengeldzahlungen Geschichte, bleiben oft nur Sozialleistungen vom Staat übrig. Das diese zum Halten des gewohnten Lebensstandards nicht ausreichend sind, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Eine private Unfallversicherung mindert die finanzielle Not ab. So wäre etwa der Einschluss einer lebenslangen Unfallrente möglich. Außerdem gibt es Einmalzahlungen und ergänzende Leistungen zu den Leistungen der Krankenkassen. Hier wären stellvertretend ein mögliches Krankenhaustagegeld, die Übernahme von Bergungskosten, Kurkostenbeihilfen und die Kostenübernahme für kosmetische Eingriffe zu nennen.
Versicherungsschutz genau prüfen!
Wer eine private Unfallversicherung abschließen und sich damit gegen finanzielle Folgen von Sportunfällen in der Freizeit absichern möchte, sollte den Versicherungsschutz genau prüfen. Manche Sportarten sind bei einer „normalen“ Unfallversicherung ausgeschlossen. Zu den Risikosportarten zählen unter anderem Mountainbiken und Rennradfahren. Beim Abschluss sollte daher gezielt nachgefragt werden, ob die jeweilige Sportart unter die versicherten Risiken fällt.