Mitwirkungsanteil bei der privaten Unfallversicherung
Erich Aiwanger
Bei einer privaten Unfallversicherung spricht man oft vom Mitwirkungsanteil bei Vorerkrankungen. Doch was genau versteht man darunter und welche Auswirkungen hat dieser im Schadensfall?
Täglich ereignen sich hunderte kleinere und größere Unfälle in Deutschland, insgesamt kommen fast 9 Millionen Unfälle pro Jahr zusammen. Die meisten Unfälle passieren dabei in der Freizeit und im Haushalt. Hier leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht, da diese nur bei Arbeitnehmern während der Ausübung ihres Berufes, sowie auf dem Arbeitsweg eintritt.
Durch einen Unfall können ganz plötzlich und unverhofft große finanzielle Lücken auftauchen, zum Beispiel wenn die Arbeitskraft durch die Unfallfolgen stark beeinträchtigt oder sogar unmöglich wird. Dagegen kann man sich mit einer privaten Unfallversicherung umfassend und dennoch relativ preiswert absichern.
Unfallversicherung vergleichen
Bei der Auswahl einer passenden privaten Unfallversicherung ist ein leistungsstarkes Bedingungswerk sehr wichtig, damit im Ernstfall auch die entsprechende Zahlung erfolgt. Wichtige Kriterien dabei sind beispielsweise eine hohe Gliedertaxe bei Invalidität, die Mitversicherung von Eigenbewegungen, weltweite Gültigkeit und eine kundenfreundliche Regelung bei der Anrechnung von Vorerkrankungen (Mitwirkungsanteil).
Welche Bedeutung hat der Mitwirkungsanteil in der privaten Unfallversicherung?
Der Mitwirkungsanteil bei einer privaten Unfallversicherung wird sehr häufig unterschätzt oder ist gar nicht bekannt. Dabei kann diese Vertragsklausel im Leistungsfall schnell relevant und somit zum großen Problem für Sie werden.
Wirken nämlich Vorerkrankungen oder bestehende Gebrechen an einem Unfall oder seinen Folgen mit, dann wird die Leistung bei Invalidität oder Tod entsprechend der Mitwirkung gekürzt. Bei einem Mitwirkungsanteil von weniger 25% unterbleibt standardmäßig eine Kürzung. So können im Leistungsfall durch die Einwirkung von einer Krankheit schnell mehrere tausend Euro verloren gehen durch diesen unterschätzten Passus.
So zum Beispiel, wenn der behandelnde Arzt nach einem Skiunfall durch Sturz feststellt, dass ein früherer Kreuzbandriss bei dem Unfall mitgewirkt hat.
Je höher der Prozentsatz beim Mitwirkungsanteil ist, umso besser ist der Versicherte gestellt. Verbesserte Bedingungen haben einen deutlich höheren Prozentsatz als die genannten 25% beim Mitwirkungsanteil in ihren Tarifen. Manche Anbieter verzichten auf diese Klausel sogar komplett und sind somit die erste Wahl.
Daher sollten Sie Ihren bestehenden Vertrag prüfen wie hoch dieser Mitwirkungsanteil bei Ihnen ist. Werte von 50% und mehr sind sehr gut. Fällt dieser geringer aus, sollte man im eigenen Interesse über einen Anbieterwechsel nachdenken, ansonsten kann dies teuer für Sie werden.
Wie finde ich die passende Unfallversicherung mit hohem Mitwirkungsanteil?
Mit einem unverbindlichen und kostenfreien Onlinevergleich auf unserer Webseite kann man neben den Beiträgen auch den Leistungsumfang, wie z. B. den Mitwirkungsanteil einsehen. Dadurch finden auch Sie schnell und einfach zum passenden Angebot und sparen dabei auch noch jede Menge Zeit und Geld.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne bei der Suche nach den optimalen Vertrag für Ihre Vorstellungen - Anruf genügt!