Mit Bello auf den Weihnachtsmarkt? Aber bitte nur mit Hundehaftpflichtversicherung!
Erich Aiwanger
Viele nehmen zum Besuch des Weihnachtsmarktes ihren Vierbeiner mit. Das sollte aber nur mit einer Hundehaftpflichtversicherung erfolgen.
Adventszeit ist Weihnachtsmarktzeit. Viele nehmen zum Besuch desselben ihren geliebten Vierbeiner mit. Schließlich ist er ein vollwertiges Familienmitglied und deshalb bei allen Aktivitäten dabei. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden. Trotzdem ist es empfehlenswert, für den Weihnachtsmarktbesuch über eine Hundehaftpflichtversicherung zu verfügen.
Hier kann es aus den unterschiedlichsten Gründen zu Zwischenfällen kommen. Selbst ein im Charakter gefestigter Hund kann beispielsweise angesichts der vielen Menschen in Panik verfallen, sich losreißen und auf einer naheliegenden Straße einen Unfall verursachen. Vor allem ist die Gefahr der Unaufmerksamkeit auf Seiten des Hundehalters beziehungsweise –führers groß.
Da wird die Auslage eines Marktstandes genauer betrachtet, dort warten einige Freunde, um zusammen einen Glühwein oder Punsch zu trinken. Zahlreiche Situationen können dazu führen, dass der Hund nicht die notwendige Aufmerksamkeit erhält, die er in diesem Moment benötigt. Auf einem Großteil der Weihnachtsmärkte ist das Mitbringen von Hunden gestattet. Dass von ihnen keine Gefahr ausgeht, dafür haben Herrchen oder Frauchen Sorge zu tragen.
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Den Stress für den Hund am Weihnachtsmarkt nicht unterschätzen
Für jeden Hund bedeutet der Besuch eines Weihnachtsmarkts Stress. Das sollten Sie sich vor Augen halten! Ein gestresstes Tier kann unberechenbar werden. So kann es passieren, dass der Hund aus einer Angstsituation heraus unvermittelt zuschnappt und jemanden verletzt. Es ist sehr schwierig, andere Menschen und insbesondere Kinder davon abzuhalten, Ihren Hund ohne nachzufragen anzufassen. Das kann einfach so im Vorbeigehen passieren und ungeahnte Folgen nach sich ziehen. Sollten Sie Ihrem Vierbeiner in dieser Hinsicht misstrauen, ziehen Sie ihm lieber einen Maulkorb an. Außerdem sollten Sie den Hund stets an kurzer Leine halten.
Doch Bissverletzungen sind nicht das einzige Risiko. Selbst der gelassenste Vierbeiner kann zur Gefahr werden, beispielsweise wenn jemand über ihn stolpert. Im Gedränge des Weihnachtsmarkts ist das schnell geschehen und noch schneller geht es, wenn Alkohol im Spiel ist. Experten empfehlen den Besuch von kleineren Weihnachtsmärkten und das am besten vormittags oder mittags, denn dann ist die Menge an Menschen überschaubar. Sollte dennoch etwas passieren, deckt die Hundehaftpflichtversicherung in der Regel alle Schäden ab. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind jedoch bei den meisten Versicherungen ausgeschlossen.
Hundehalter kann Mitschuld zugesprochen bekommen
Beißereien zwischen Hunden stellen für Versicherungen häufig eine Besonderheit dar. Auf dem Weihnachtsmarkt kann auch das geschehen. Herrchen oder Frauchen sind in einer guten Stimmung, die Hunde allerdings oft aufgrund der Umgebung angespannt und aggressiver als üblich. Wer dann bei einer Beißerei – möglicherweise auch aufgrund seines angeheiterten Zustands mutiger als sonst – dazwischen geht und verletzt wird, dem kann eine Mitschuld zugesprochen werden oder gar die komplette Versagung der Versicherungsleistung treffen.