KFZ-Versicherung beim Neuwagenkauf
Erich Aiwanger
Wer mit seinem neu gekauften Auto vom Hof des Händlers fährt, sollte einige wichtige Dinge bereits vorher geklärt haben. Zwar melden die Autohäuser die Kraftfahrzeuge meist bei der Zulassungsstelle an, eine Kfz-Versicherung ist dann aber noch nicht abgeschlossen. Größere Händler übernehmen diesen Service heute gern, der Fahrzeughalter ist dann aber meist an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Meist besteht ein Vermittlervertrag zwischen dem Händler und dem Versicherungsunternehmen der Autoproduzenten.
Gleich wie sich der Käufer entscheidet. Ob er nun das Angebot des Händlers akzeptiert, lieber bei seiner bisherigen Versicherung bleibt oder über einen KFZ-Versicherung Vergleich im Internet einen passenden Anbieter sucht. Wenn er mit dem neu erworbenen Kraftfahrzeug vom Gelände des Autohändlers fährt, muss er im Besitz einer gültigen Police für die Kfz-Haftpflichtversicherung sein, bzw. eine vorläufige Deckungszusage über die eVB (elektronische Versicherungsbestätigungskarte), vormals Doppelkarte haben. Eine solche Versicherung ist vom deutschen Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben.
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung muss deshalb abgeschlossen werden, damit bei einem vom Führer des Fahrzeugs verursachten Verkehrsunfall der Geschädigte seine finanziellen Verluste durch die Versicherung ersetzt bekommt. Und leider ist es schon passiert, dass ein Unfall mit dem eben erst erstandenen Neuwagen auf der Heimfahrt vom Autokauf schuldhaft durch den Besitzer des Neuwagens verursacht wurde. Aus diesem Grund kann die Haftpflichtversicherung nicht erst nach der Übernahme des Neuwagens abgeschlossen werden. Die Haftpflichtversicherung ist auch ein Schutz für den Fahrzeughalter. Gerade dann, wenn durch den Kauf eines Neuwagens das „Vermögen“ des stolzen Besitzers (fast) aufgebraucht wurde und dieser einen Unfall verursachte, der bei der Gegenpartei einen Schaden von vielleicht mehreren zehntausend Euro nach sich zieht, kann es leicht zur Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kommen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt diesen dann vor der Privatinsolvenz. Beim Kauf eines Neuwagens sollte außerdem auf jeden Fall über den Abschluss einer Vollkaskoversicherung nachgedacht werden. Diese kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbstverschuldeten Unfällen ebenso auf, wie bei Schäden, die durch Unbekannte verursacht wurden und bei Diebstahl des Kraftfahrzeugs.