Ist eine private Unfallversicherung beim Sport im Betriebssportverein notwendig?
Erich Aiwanger
Normalerweise denkt jeder, dass er beim Sport im Betriebsverein keine private Unfallversicherung benötigt, da hier ja die gesetzliche Unfallversicherung bei Schäden eintreten müsse.
Schließlich gilt der Grundsatz: Wenn sich ein Arbeitnehmer beim Betriebssport verletzt, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Prinzipiell stimmt das auch. Doch leider gilt dieser Grundsatz nicht immer, wie kürzlich ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zeigte.
Im verhandelten Fall ging es darum, dass sich ein Straßenbahnfahrer beim Fußballtraining eine schwerwiegende Verletzung zuzog. Während einer Übungseinheit seiner Betriebssportgruppe erlitt der Mann beim Zweikampf mit einem Trainingspartner eine Knieverletzung und gleich mehrere Bänderrisse. Die Verletzung wurde der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet. Denn der Kollege hatte sich die Verletzung im Vereinstraining seiner Firma zugezogen.
Die Versicherung lehnte die Übernahme der entstandenen Kosten ab. Sie argumentierte, dass sich der Unfall nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Arbeit seiner Dienststelle ereignet hätte. Vielmehr handele es sich bei der Trainingsgruppe um reine Freizeitsportler, denn über die Hälfte der trainierenden Mannschaft sei gar nicht in der Firma des Geschädigten beschäftigt. Das Gericht stimmte der Auffassung der Versicherung zu.
Wäre der Unfall im Rahmen eines Betriebssportfestes geschehen, hätte die gesetzliche Unfallversicherung für Schäden eintreten müssen. In vergleichbaren Situationen ist deshalb jeder Freizeitsportler gut beraten, wenn er sich rechtzeitig vor Beginn seines Hobbys um eine private Unfallversicherung kümmert oder alternativ dazu einem Sportverein beitritt, der für die entsprechende Unfallabsicherung sorgt.