Ist der Inhalt des Bankschließfachs durch die Hausratversicherung geschützt?
Erich Aiwanger
In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, dass Diebe sich an den Kundenschließfächern einer Bank zu schaffen machen. Spektakulär war der Raub in einer Berliner Volksbank bei dem ein Schaden von mehreren Millionen Euro entstand.
Der Inhalt von Schließfächern ist nicht automatisch durch die Bank versichert. Hierzu muss bei der Bank eine spezielle Bankschließfach Versicherung abgeschlossen werden. Auf der sicheren Seite ist, wer über eine leistungsstarke Hausratversicherung verfügt.
Viele Versicherer schließen bei ihren Top-Tarifen auch den Inhalt von Bankschließfächern ohne Beitragszuschlag in die Hausratversicherung mit ein.
Schließfach über die Hausratversicherung absichern
Die Stiftung Warentest hat bei einer aktuellen Untersuchung festgestellt, dass in den leistungsstarken Tarifen häufig auch die sich im Bankschließfach befindlichen Wertsachen versichert sind. Wichtig dabei ist, dass dieses in den Versicherungsbedingungen explizit genannt wird. Bei einigen Versicherern wird das Schließfach in den Bedingungen zur Hausratversicherung unter dem Punkt „Außenversicherung“ aufgeführt.
Je nach Assekuranz gelten für Bankschließfächer bestimmte Höchstgrenzen von beispielsweise 10.000 oder 50.000 Euro. Deshalb kann es sinnvoll sein, besonders wertvolle Dinge auf mehrere Bankschließfächer zu verteilen. Für alle Hausratversicherungen gilt, dass bei Vorhandensein einer speziellen Bankschließfach Versicherung der Schaden zunächst an diese gemeldet werden muss. Die Hausratversicherung kommt nur dann für den Schaden auf, wenn kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Wie sieht es mit den Wertsachen Zuhause aus?
Natürlich verfügt heutzutage längst nicht jeder über ein Bankschließfach. Viele Menschen bewahren ihre Wertsachen in den eigenen vier Wänden auf. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden in diesem Fall nur bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze.
Im Falle eines Brands liegen diese für Bargeld oftmals bei 750 oder 1.500 Euro. Für Sparbücher oder Wertpapiere liegt die Obergrenze in der Regel zwischen 1.500 und 5.000 Euro. Bei Schmuck, Briefmarken oder Münzen sind je nach Versicherer Erstattungen von bis zu 30.000 Euro und mehr möglich. Sofern die Wertsachen in einem speziellen Tresor aufbewahrt werden sind auch höhere Entschädigungsgrenzen möglich.