Infos zur Unfallversicherung
Erich Aiwanger
Arbeitnehmer und Schüler sind automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese tritt jedoch ausschließlich nach Arbeits- oder Schulunfällen in Kraft.
Offizielle Unfallstatistiken belegen, dass nur rund 30 Prozent aller Unfälle durch die gesetzliche Versicherung abgedeckt sind. Die restlichen 70 Prozent aller Unfälle ereignen sich im Haushalt oder in der Freizeit. In dieser Zeit trägt jeder einzelne das Risiko allein und kann nur durch eine private Unfallversicherung den finanziellen Schaden auffangen.
Wann zahlt die private Unfallversicherung?
Erleidet der Versicherte einen Unfall, tritt die private Unfallversicherung in Kraft. Laut der versicherungstechnischen Definition gilt ein plötzlich eintretendes und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, welches unfreiwillig einen gesundheitlichen Schaden hervorruft, als Unfall. Ebenfalls als Unfall bezeichnet werden Schädigungen an Gelenken, Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln an den Gliedmaßen oder an der Wirbelsäule, wenn sie durch eine erhöhte Kraftanstrengung hervorgerufen werden. Leistungen bei Unfällen durch erhöhte Kraftanstrengungen müssen jedoch explizit in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden. Schädigungen und Behinderungen durch Krankheiten sind hingegen nicht durch eine private Unfallversicherung abgedeckt.
Was ist eine Progression in der privaten Unfallversicherung?
Beim Verlust von Gliedmaßen oder bei anderen dauerhaften Schädigungen und Behinderungen in Folge eines Unfalls richtet sich die Höhe der Leistungen aus der privaten Unfallversicherung nach der sogenannten Gliedertaxe. In dieser sind für jedes Körperteil oder Sinnesorgan bestimmte Invaliditätsgrade festgelegt. Zusätzlich kann im Versicherungsvertrag eine Progressionsstaffel vereinbart werden. Ähnlich, wie bei steigendem Einkommen die zu zahlende Steuer und der Einkommenssteuersatz steigen, steigt in der Versicherung bei steigendem Invaliditätsgrad auch die Versicherungsleistung. So ist es möglich, durch eine Progression im Vertrag die Auszahlungssumme zu erhöhen.
Beispiel:
Der Versicherte verliert nach einem Unfall ein Auge. Laut Gliedertaxe beträgt der Invaliditätsgrad für ein Auge 50 %. Bei einer vereinbarten Versicherungssumme von 50.000 Euro erhält der Versicherte 25.000 Euro. Durch eine Progression im Vertrag kann die Versicherungsleistung deutlich erhöht werden. In der Regel stehen dazu die drei Progressionsstaffeln 225, 350 oder 500 Prozent zur Auswahl. Im Beispiel erhält der Versicherte bei einer Progression von 225 % 37.500 Euro, entsprechend bei einer Progression von 350 % oder 500 % 50.000 Euro (vereinbarte Versicherungssumme). Eine Progression greift jedoch in meisten Verträgen erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad.