Hundehaftpflichtversicherung jetzt auch in Thüringen und Niedersachsen Pflicht!
Erich Aiwanger
Nach Berlin und Hamburg führen jetzt auch die Bundesländer Thüringen und Niedersachsen die Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ein.
Schließlich kann es für den Hundehalter sehr teuer werden, wenn sein Liebling einen Schaden verursacht. Damit ist nicht nur der Biss des Hundes gemeint sondern zum Beispiel auch die Möglichkeit, dass ein frei laufender Hund einen Verkehrsunfall verursacht.
Seit 1. Juli muss also in den beiden genannten Bundesländern jeder Hundehalter über eine entsprechende Versicherungspolice verfügen.
Die Hundehaftpflichtversicherung muss spätestens bis zum sechsten Lebensmonat des Tieres abschlossen werden. Die Versicherungsprämien differieren dabei stark zwischen den einzelnen Hunderassen. Sie schwanken zwischen fünfzig und hundertfünfzig Euro pro Jahr.
Mit der Versicherung ist es Pflicht, dass der Hund zur Kennzeichnung einen Chip erhält. Für das Anbringen dieses Chips werden für den Hundehalter zusätzlich zur Versicherungsprämie nochmals fünfzig Euro fällig. Neben der Versicherungspflicht wird derzeit zusätzlich die Einführung eines sogenannten „Hundeführerscheins“ diskutiert.
Allerdings dürfte sich die Umsetzung dieses Vorhabens noch eine geraume Zeit hinziehen. Fraglich, ob sich so etwas überhaupt umsetzen lässt. Für den zwingenden Abschluss der Hundehaftpflichtversicherung gibt es in Thüringen und Niedersachsen noch eine Übergangsfrist. Zunächst muss in den kommenden zwei Jahren ein zentrales Melderegister für alle Hunde aufgebaut werden. In diesem Register werden Angaben zu Hund und Besitzer erfasst. Erst danach ist eine Kontrolle der Versicherungspflicht möglich.
In diesem Zusammenhang ist es sicher für alle Hundehalter gut zu wissen, dass die Haftpflichtkasse Darmstadt gerade aktuell die Beiträge bei der Hundehaftpflichtversicherung gesenkt hat. Der Grundbetrag wurde um 23 Prozent reduziert. Langjährige Kunden profitieren zusätzlich von Treuerabatten.