Hunde oder Pferde benötigen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung

Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich Hunde oder Pferde müssen über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt werden, da diese im Gegensatz zu Kleintieren wie z. B. Katzen oder Vögel nicht in eine Privathaftpflicht eingeschlossen sind.

Im Bezug auf die Haftung des Tierhalters gilt folgende Regelung: „Für die Haftungsbegründung des Tierhalters muss die von dem Tier ausgehende Gefahr nicht die einzige Ursache des eingetretenen Unfalls sein. Die Mitverursachung oder bloß mittelbare Verursachung ist ausreichend.“ BHG Entscheidung vom 27.01.2015 VI ZR 467/13.

Gefahren sind oft nicht erkennbar

Im verhandelten Fall waren mehrere Ponys durchgegangen, weil sie sich vor einer von Pferden gezogenen Kutsche erschreckten. Dabei begegneten die durchgegangenen Ponys einen Mountainbiker. Dieser stürzte und wurde schwer verletzt und ist seit dem querschnittgelähmt. Gut wenn man in so einer Situation eine Rechtschutzversicherung, Private Unfallversicherung und Pferdehaftpflichtversicherung hat.

Im genannten Fall war der Unfall 2006 passiert. Im Jahr 2015 hat der BGH das Urteil gefällt. Es fanden diverse Gerichtsverhandlungen und Urteile im Vorfeld statt. Neun Jahre sind eine lange Zeit der Ungewissheit. Das Urteil hat nun Klarheit geschafft und ist Wegweisend.

Tiere eine allgemeine Gefahr?

In dem nun auch veröffentlichten Urteil vom Bundesgerichtshof wird vom obersten Gerichtshof in Deutschland gesagt, dass die vom Tier ausgehende Gefahr nicht die einzige Unfallursache sein muss. Die Tierhalterhaftung ist also eine so genannte Gefährdungshaftung. Wer also ein Tier sein eigen nennt, stellt dadurch eine erhöhte Gefahr für alle dar und muss sich dieses Risiko bewusst sein und notfalls auch tragen.

Wenngleich es schon immer Tiere dieser Gattung gab. Es ist auch nicht hilfreich, über Sinn und Unsinn der Urteile des höchsten Gerichtshofes in Deutschland zu diskutieren. Es war schon immer so, dass die Damen und Herren Richter ein Urteil fällen und verkünden lassen. Aber immer vergessen, praktische Ratschläge zur Umsetzung Ihrer eigenen Rechtsprechung zu erlassen. Dies erhält letztendlich auch deren eigenen Arbeitsplatz, da auch zukünftig ähnliche Fälle bis zum Bundesgerichtshof verhandelt werden. Den Tierhalter trifft also bereits die Schuld zumindest eine Mitschuld, wenn sein Tier nur erst mal auf dieser Erde ist.

Richtige Vorsorge ist gefragt

Die Entscheidung des BGH zeigt einmal mehr, dass der Tierbesitzer gut beraten ist das Risiko durch Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung gut beraten ist. Hier im vorliegenden Fall ist es die Pferdehaftpflichtversicherung. Die Anzahl der Gerichtsverhandlungen und die lange Zeit lässt auch die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung berechtigterweise aufkommen.

Der Mountainbiker, welcher ahnungslos auf einem Feldweg seinem Hobby nachgeht und ab diesem Tage querschnittsgelähmt für den Rest seines Lebens ahnte nicht beim Beginn seiner Tour von dem tragischen Ausgang. Er wird seine Private Unfallversicherung gern in Anspruch nehmen. Beim Lesen kommt dann automatisch die Frage: Was ist mit meinem Hund? Habe ich eine ähnliche Gefährdungshaftung und habe ich eine Hundehaftpflichtversicherung?

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