Hausratversicherung zahlt unter Umständen auch bei Einbruch in Hotelzimmer
Erich Aiwanger
Kommt eigentlich die Hausratversicherung für einen Diebstahl außerhalb meiner Wohnung auf? Diese Frage stellen sich sicher viele Urlauber.
Die schönste Zeit des Jahres ist für viele der Urlaub. Dieser verliert schnell an Wert, wenn im Urlaub ins Hotelzimmer eingebrochen wird. Um für diesen schlimmsten Fall der Ferien gewappnet zu sein, sollte sich jeder Reisende mit einigen Informationen wappnen.
Zunächst sollte jeder Urlauber Maßnahmen ergreifen, um das Diebstahlrisiko zu minimieren. Dazu kann im Hotel bereits vor Reiseantritt nach dem Vorhandensein eines Mietsafes im Zimmer oder eines Tresors für das Haus gefragt werden. Entwendet ein Dieb Gegenstände aus dem Safe, haftet nach europäischem Recht das Hotel für den Verlust.
Anders sieht es dagegen aus, wenn persönliche Gegenstände aus einem verschlossenen Hotelzimmer oder einem abgeschlossenen Fach im Bad gestohlen werden. In diesem Fall kommt die eigene Hausratversicherung für den finanziellen Verlust auf.
Allerdings wird der Schaden nur dann beglichen, wenn der Versicherte tatsächlich nachweisen kann, dass die persönlichen Sachen eingeschlossen bzw. sicher verstaut waren. Als Nachweis eignen sich Fotos von aufgebrochenen Zimmertüren, eingeschlagenen Fenstern oder beschädigten Schlössern von Schließfächern. Der Geschädigte sollte sich in jedem Fall sofort an die örtliche Polizei wenden und die eigene Versicherung verständigen.
Beim Verlust der EC- oder Kreditkarte ist außerdem umgehend die Bank zu verständigen und die Sperrung der entsprechenden Karte zu veranlassen. Die Rufnummer der Bank gehört deshalb immer mit ins Reisegepäck.
Nicht nur deshalb, aber sicher auch den geschilderten Umständen, verdankt die Hausratversicherung ihre Beliebtheit bei den Deutschen. Sie gilt derzeit als beliebteste Versicherung in unserem Land. 75 Prozent aller Haushalte im Westen Deutschlands und sogar 85 Prozent aller ostdeutschen Haushalte sind im Besitz einer entsprechenden Police.