Hausratversicherung: Umschreibung erst nach Absprache mit Ehepartner

Hausratversicherung Vergleich Ehegatten, die aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, dürfen die Hausratversicherung nur mit einer expliziten Zustimmung kündigen oder umschreiben. Das hat das Oberlandesgericht Bremen vor kurzem durch ein Urteil entschieden.

Möchte ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, darf er die Hausratversicherung nur dann mitnehmen, wenn der andere Ehepartner dazu die Erlaubnis erteilt. Auch eine Kündigung ist nur bei beiderseitigem Einverständnis rechtmäßig.

Wird die Versicherung ohne Zustimmung gekündigt oder auf eine andere Wohnung umgeschrieben, haftet der verantwortliche Ehepartner im Falle eines Schadens. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen vor einigen Jahren durch ein Urteil in einem Streitfall zwischen zwei Ehegatten entschieden.

Hausratversicherung umgemeldet

Das Urteil des Oberlandesgerichtes Bremen kam durch einen Fall aus dem Jahr 2006 zustande. Damals zog ein Ehemann aus der gemeinsamen Wohnung aus und nahm die Hausratversicherung mit, ohne die Ehepartnerin darüber zu informieren. Als es im Haus der Ehegattin schließlich zu einem Einbruch kam, bestand keine Hausratversicherung und der entstandene Schaden wurde dementsprechend auch nicht von der Versicherung gedeckt.

Im Zuge dessen zeigte die Ehegattin ihren Exmann an, da dieser die Hausratversicherung ohne ihr Wissen ummeldete und ihr so die Möglichkeit nahm, eine neue Versicherung abzuschließen, die den Schaden reguliert hätte. Auch das zuständige Gericht sah dies so und verwies auf die vermögensrechtlichen Fürsorgepflichten des Ehemanns. Diese wurde laut der Richter verletzt, was letztlich auch dazu führte, dass der Exmann der Frau für den entstandenen Schaden aufkommen musste.

Eine regelmäßige Prüfung der Hausratversicherung ist wichtig

Der Fall aus Bremen macht deutlich, wie wichtig es ist, die Hausratversicherung nicht ohne Absprache mit dem ehemaligen Partner umzumelden. Gerade nach einer Trennung sollten beide Ehegatten darauf achten, dass die verschiedenen Versicherungen ordnungsgemäß umgeschrieben werden und der jeweilige Partner darüber Bescheid weiß, welche Versicherungen neu abgeschlossen werden müssen. So wird vermieden, dass es im Schadensfall zu großen finanziellen Problemen kommt.

Das selbe gilt übrigens auch für die Privathaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung.

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