Hausratversicherung: Keine Kostenübernahme bei Schäden durch Schusswaffen
Erich Aiwanger
Nach einem Einbruch weigerte sich die Hausratversicherung die durch den Gebrauch von Schusswaffen entstandenen Schäden zu zahlen.
In Bayern hatte sich der Aufsehen erregende Fall ereignet, der schließlich in zweiter Instanz vor Gericht landete. In Ingolstadt bedrohten Einbrecher ein Ehepaar in deren Wohnung mit einer Maschinenpistole. Die Situation eskalierte derart, dass die Angreifer mit besagter Waffe schossen.
Glücklicherweise entkamen die Wohnungsbesitzer und überlebten den Angriff. Erheblichen Schaden richteten die Geschosse allerdings in der Wohnung an. Sowohl die Räume als auch das Inventar wurden stark in Mitleidenschaft gezogen.
Nachdem die Ingolstädter wie durch ein Wunder und nur mit dem Schrecken aus dieser lebendbedrohlichen Situation entkommen waren, wollten sie die Hausratversicherung für die Übernahme der Kosten in Anspruch nehmen. Die Versicherung lehnte jedoch die Zahlung ab. Als Begründung führte sie an, dass Schäden durch Schusswaffen kein Vertragsgegenstand wären. Nur Schäden durch Explosionen seien gedeckt.
Die Geschädigten argumentierten, dass die entstandenen Schäden zwar durch Kugeln hervorgerufen, diese aber letztlich ja durch Explosionen ausgetreten seien. Das Landesgericht Ingolstadt gab zunächst der Versicherung Recht.
Das Ehepaar kämpfte jedoch weiter um seinen finanziellen Ausgleich und wandte sich in zweiter Instanz an das Oberlandesgericht München. Dieses gab den Klägern zumindest teilweise Recht. Schließlich kam es zu einem Vergleich zwischen dem Ehepaar aus Ingolstadt und der Versicherung. Ein Großteil des entstanden Schadens wurde letzten Endes durch die Hausratversicherung beglichen.