Hausratversicherung – Ausreichende Deckungssumme ist das A und O
Erich Aiwanger
Die Hausratversicherung haftet im Schadensfall bis zu einer maximalen Deckungssumme, die beim Abschluss des Vertrages festgelegt wurde. Die Höhe kann der Versicherungsnehmer bei Antragstellung entsprechend seiner Wünsche frei wählen.
Damit der Versicherungsnehmer nicht jeden Gegenstand des Hausrates einzeln zählen und beim jeweiligen Anbieter der Hausratversicherung angeben muss, bedient sich die Versicherung meist einer vereinfachten Berechnung. Hierbei bildet ein Richtwert pro Quadratmeter Wohnfläche die Grundlage für die Deckungssumme der Hausratversicherung. Die Höhe dieses Richtwertes schwankt von Anbieter zu Anbieter, liegt aber derzeit im Bereich zwischen 500 und 700 Euro pro Quadratmeter. In der Regel wird hierdurch eine Unterversicherung für den Versicherungsnehmer ausgeschlossen und der Kunde erhält somit den wichtigen Unterversicherungsverzicht.
Trotz dieser meist passenden Formel kann es dennoch vorkommen, dass der tatsächliche Wert des Hausstandes die Höhe der Versicherungssumme übersteigt. Dies ist häufig bei Neunanschaffungen der Wohnungseinrichtung der Fall. Aus diesem Grund sollte der Versicherungsnehmer den aktuellen Wert seines Hausrates von Zeit zu Zeit mit der Deckungssumme in der Versicherungspolice vergleichen und die Summe gegebenenfalls anpassen lassen. Hierdurch entsteht eine minimale Erhöhung der fälligen Versicherungsbeiträge. Diese geringe Mehrinvestition macht sich im Schadensfall jedoch enorm bezahlt, da es sonst zu Deckungslücken kommen kann, welche Ihnen teuer zu stehen kommen könnten.