Hausratversicherung: Abgedeckte Risiken rund um Einrichtung und Wertgegenstände

Bei einer Hausratversicherung sind viele Schäden abgedeckt

Die Frage nach entsprechend durch die Hausratversicherung abgedeckte Schäden kommt immer wieder auf, wenn ein akutes Schadenereignis eintritt, ebenso aber auch im Vorfeld eines Versicherungsabschlusses, wenn es darum geht, sich über die genauen Versicherungsbestandteile zu informieren und auszuloten, welches Gesamtpaket am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt.

Die Hausratversicherung gehört sicherlich mit zu den am häufigsten nachgefragten Versicherungen im privaten Bereich. Gut versichert zu sein, kann einem schon so manche Sorgen und manchen Ärger ersparen. Denn man kann nie wissen, was alles in der Zukunft passiert. Ohne eine entsprechende Versicherung können die Kosten, die durch verschiedenen Schäden verursacht werden können so hoch werden, dass sie einen finanziell ruinieren. Von daher sollte man überprüfen, ob die richtigen Versicherungen abgeschlossen wurden und ob dieser Versicherungsschutz auch wirklich ausreichend ist.

Eine sehr praktische und nützliche Versicherung ist dabei die Hausratversicherung. Diese ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber die abgedeckten Schäden bei der Hausratversicherung können einem schon in vielen Situationen helfen und diese Versicherung ist zudem meist verhältnismäßig günstig. Die Hausratversicherung ist zwar keine Muss-Versicherung, doch trotzdem ist sie in Deutschland einer den beliebtesten Policen.

Bei den meisten Menschen sammelt sich mit der Zeit in den Wohnungen und Häusern sehr viel Hausrat an. Wenn es da zu Schäden und zum Verlust kommt, kann das zumindest schon sehr ärgerlich oder sogar Existenz-bedrohend werden, wenn es sich beispielsweise um wertvolle Möbel handelt. Diese Versicherung zahlt auch dann, wenn zum Beispiel Schmuck, Kleidung, Bargeld, der Computer oder Kameras gestohlen werden. Also eben all die Dinge, die in einem Haushalt so vorkommen können.

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Wo es schwierigerer werden kann

Schwieriger könnte es dann werden, wenn man sich mit der Hausratversicherung gegen Naturkatastrophen, sogenanne Elementarschäden, absichern möchte. Dies könnten beispielsweise Überschwemmungen oder auch Erdbeben sein. Viele Versicherungen bieten dies zwar an, aber es kann auch in Regionen mit erhöhtem Risiko für solche Schäden ganz abgelehnt oder zumindest nur zu hohen Preisen offeriert werden.

Viele abgedeckte Risiken und relativ günstige Beiträge sind bei der Hausratversicherung der Grund, warum man sie eigentlich so gut wie immer empfehlen kann. Folgend eine Übersicht bezüglich der abgedeckten Risiken bei der Hausratversicherung.

Gefahren und Schäden durch Feuer

Feuer kann durch verschiedene Dinge entstehen. Ein Brand, ein Blitzschlag oder auch eine Explosion sind beim Versicherungsschutz gemeint. Das Feuer muss sich aus eigener Kraft ausbreiten und der Einschlag eines Blitzes muss unmittelbar das Gebäude treffen. Explosionen und Impulsionen können durch das Verbrennen von Gasen oder durch das Platzen von Behältern durch Überdruck, das ist dann eine Explosion, entstehen. Eine Zerstörung von Hohlkörpern durch Unterdruck nennt an dann Implosion.

Nicht versichert wären Schäden zum Beispiel, wenn diese durch reine Hitze ohne Feuer entstanden sind und es sich um Sengschäden handelt, die beispielsweise durch eine Zigarettenglut vorkommen können. Auch sind Schäden an Elektrogeräten durch Blitzeinschlag bei manch älteren Verträgen nicht versichert. Diese entstehen durch eine Überlandleitung/Überspannung. Jedoch werden derartige Überspannungsschäden durch Blitz bei den meisten aktuellen Angeboten meist beitragsfrei eingeschlossen. Die entsprechende Versicherungssumme hierfür ist aber oft auf eine Summe begrenzt.

Wenn Flaschen oder andere Gefäße durch gefrierende Flüssigkeiten bersten, sind diese Schäden ebenfalls nicht abgesichert. Genauso wie Rauch- oder Rußschäden bei einer Verpuffung, durch nicht ausreichend gelüftete Kamine etwa.

Schädigung durch Einbruch, Diebstahl, Raub sowie Vandalismus

Bei erschwerten Diebstahl, wenn also jemand in eine Wohnung oder in ein Haus einbricht, einsteigt oder einen Nachschlüssel dafür zur Hilfe nimmt und dann dabei Dinge entwendet, beschädigt oder auch zerstört, ist man versichert. Auch ein Diebstahl bzw. Raub, der unter Androhung von Gewalt erfolgt oder wenn eine geschwächte Widerstandskraft (eventuell bedingt durch einen Unfall) des Opfers vorliegt, tritt der Versicherungsschutz in Kraft. Wenn es sich aber nur um einen einfachen Diebstahl handelt, wenn ein Dieb zum Beispiel durch eine offene Tür eindringen konnte oder die Handtasche in einem Restaurant geklaut wurde, greift die Hausratversicherung nicht.

Der Versicherungsschutz besteht auch dann nicht, wenn es sich um einen Trickdiebstahl handelt. Dieser kann vorliegen, wenn jemand etwas vortäuscht, um in die Wohnung zu gelangen damit er etwas klauen kann. Auch wenn man infolge einer selbst-verschuldeten geschwächten Widerstandskraft (kann zum Beispiel durch Alkohol oder andere Drogen herbeigeführt werden) bestohlen wird, wird man leider leer ausgehen.

Schäden durch Leitungswasser

Wasser hat viel Kraft und kann deswegen verheerende Schäden anrichten. Schnell kommt es dazu, wenn Wasser aus den dafür vorgesehenen Rohrleitungen entweicht und / oder in die damit verbundene Einrichtung ausläuft. Hier greift der Versicherungsschutz. Das gilt auch, bei Wasserdampf oder Wärme-tragenden Flüssigkeiten, wie sie zum Beispiel bei einer Heizung vorkommen.

Nicht versichert sind in der Regel wiederum Schäden, die durch Regen, Grundwasser, Hochwasser (oder der dadurch entstandene Rückstau) oder auch Überschwemmungen entstehen. Hierzu ist wie oben genannt eine Elementarversicherung nötig.

Schäden durch Unwetter wie Sturm und Hagel

Ein Sturm und seine Begleiterscheinungen mit samt Folgeschäden ab Stärke 8 sind in den meisten Fällen versichert. Aber zum Beispiel Schäden durch Lawinen, Sturmfluten oder Schneedruck nicht. Wenn Regen, Hagel, Schmutz oder Schnee durch offene oder nicht richtig geschlossene Türen und Fenster eindringen konnte, wird die Versicherung für die entstandenen Schäden ebenfalls nicht aufkommen.

Was noch beachtet werden sollte

Die entstandenen Schäden müssen vom Kunden nachgewiesen werden. Wenn es im Haushalt Wasserbetten oder Aquarien gibt, sollten diese ausdrücklich im Vertrag aufgelistet werden. Auch ist es empfehlenswert, Überspannungsschäden mitzuversichern. Die Versicherung kommt auch für Kosten auf, wenn man aufgrund von Schäden vorübergehend in einem Hotel übernachten muss oder ein Maler wegen Renovierungsarbeiten kommen muss.

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