Haftung bei Unfällen des Hauspersonals und bei Betriebsausflügen
Erich Aiwanger
Eine Haushaltshilfe oder ein Babysitter spart Mühe und Zeit. Leider denkt nicht jeder daran, seine im Haushalt Beschäftigten auch zu versichern. Was passiert zum Beispiel, wenn durch die Haushaltshilfe das wertvolle Porzellan in Scherben geht oder sich der angestellte Gärtner bei der Hausarbeit eine Verletzung zufügt? Zunächst muss berücksichtigt werden, ob der im Haushalt Beschäftigte selbstständig ist oder als sogenannter Minijobber arbeitet bzw. sogar einer Festanstellung nachgeht. Selbstständige tragen selbst das Risiko für eventuelle Unfälle und Schäden. Selbstständige sollten deshalb auf jeden Fall eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine private Unfallversicherung abschließen. Für fest angestellte Arbeitnehmer haftet der Arbeitgeber für einen Schaden, bei Verletzungen die gesetzliche Unfallversicherung. Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) müssen bei der zuständigen Behörde als solche gemeldet sein. Nur dann springt die gesetzliche Unfallversicherung bei eventuellen Verletzungen ein. Dies gilt beispielsweise auch für Babysitter.
In vielen größeren Unternehmen gibt es regelmäßig Betriebsausflüge. Wie sieht es eigentlich hier mit dem Versicherungsschutz aus? Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter, die bei einem offiziellen Betriebsausflug verunglücken, durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Es ist dabei nicht von Bedeutung, um welche Art von Ausflug es sich genau handelt. Auch wenn während des Ausflugs eine sportliche Aktivität stattfindet (es sich aber nicht um eine reine Sportveranstaltung handelt), fällt eine Verletzung unter die Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Wichtig ist nur, dass der Betriebsausflug auf Veranlassung des Arbeitgebers durchgeführt wird. Zu beachten ist auch, dass allen Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben sein muss, am Ausflug teilzunehmen. Der Zweck muss dem Zusammenhalt im Unternehmen dienen. Bekannte der Arbeitnehmer oder ehemalige Kollegen sind allerdings nicht automatisch mit versichert.