Gewitterschäden werden immer teurer

Mit ein paar warmen Tagen geht der Sommer zu Ende, und damit für die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung auch die sommerliche Unwettersaison. Die Hitze, die ab Juni 2015 in ganz Europa herrschte, wurde immer wieder durch Kaltfronten unterbrochen. An den Luftmassengrenzen bildeten sich schwere Unwetter mit Starkregen, Hagel und Gewittern.

Hoher Aufwand für Schäden durch Blitz und Überspannung

Je nach Wetterlage regulieren die deutschen Versicherer Jahr für Jahr zwischen 300.000 und 600.000 Schäden durch Gewitter und zahlen dafür rund 400 Mio. € an ihre Kunden aus. Die meisten Schäden gibt es in der Hausratversicherung.

Verursacht ein Blitz einen Brand, ist der Schaden über die Feuerversicherung gedeckt. Auch für nicht zündende Blitzschäden besteht Versicherungsschutz. Eine Einschränkung gilt allerdings für sogenannte Überspannungsschäden. Sie entstehen, wenn ein Blitz weit vom Haus entfernt in eine Stromleitung einschlägt und über das Stromnetz elektrische Geräte zerstört oder beschädigt werden. Überspannungsschäden sind in der Hausratversicherung standardmäßig nicht versichert, werden aber in vielen Produkten der Versicherer zusätzlich eingeschlossen.

Entschädigungsgrenzen für Überspannungsschäden beachten

Immer mehr technische Geräte bestimmen das Bild im Haushalt - der Flachbildfernseher, die Hifi-Anlage, Computer und Telefon. Die Versicherer merken das deutlich in einem Anstieg der durchschnittlichen Schadenhöhe - nach den Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) um mehr als 30 % in den letzten acht Jahren. Achten Sie deshalb auf die Entschädigungsgrenzen, die für Überspannungsschäden möglicherweise gelten. Nur wenige Versicherer bieten einen kompletten Schutz bis zur Versicherungssumme.

Auch in der Wohngebäudeversicherung sollten Überspannungsschäden versichert sein

Aber es ist nicht nur der Hausrat, der bei einem Gewitter gefährdet ist. Auch das Haus wird zunehmend mit elektronischen Bauteilen ausgestattet, beispielsweise eine Heizungssteuerung oder elektrische Antriebe für Rollladen. Auch Kabel, die in den Wänden verlegt sind, gehören zum Gebäude, nicht zum Hausrat. Die Mitversicherung von Überspannungsschäden mit ausreichender Summe ist Immobilienbesitzern deshalb dringend zu empfehlen.

Einschluss weiterer Elementarschäden prüfen

Neben Blitzschlag sind auch Sturm und Hagel in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung meist standardmäßig enthalten. Wer gegen Unwetterschäden rundum versichert sein möchte, sollte den Einschluss weiterer Elementargefahren prüfen. Hier besteht zum Beispiel Versicherungsschutz gegen Hochwasser und Überschwemmung. Gefährdet sind nicht nur Häuser in der Nähe von Gewässern. Auch Starkregen verursacht immer wieder schwere Schäden.

Ob und zu welchen Bedingungen ein Gebäude oder ein Hausrat versicherbar ist, beurteilen die Versicherer anhand von Gefahrenzonen. Für einige Bundesländer können Sie sich unter der Internet-Adresse www.kompass-naturgefahren.de selbst einen Überblick verschaffen. Die gute Nachricht: 99 % aller Gebäude in Deutschland sind gegen Überschwemmung problemlos versicherbar.

Hat Ihnen der Inhalt gefallen?:

Zurück

Ähnliche Artikel
Wasserschaden: Wer zahlt für Schäden in der Nachbarwohnung?
Wasser kann sehr tückisch sein. Gerade wenn es infolge einer defekten/veralteten Armatur zu einem Leitungswasserschaden in einer Wohnung kommt. In den meisten Fällen ist dann nicht nur die eigene …

weiterlesen »

Die wichtigsten Bauversicherungen im Überblick
Wer ein Haus bauen möchte, ist in den meisten Fällen bestrebt die Kosten so gering wie möglich zu halten. An wichtigen Bauversicherungen sollte jedoch in keinem Fall gespart werden. Ein passgenauer …

weiterlesen »

Nur wenige Anbieter einer Wohngebäudeversicherung arbeiten profitabel
Die Wohngebäudeversicherung ist für die meisten Versicherer seit vielen Jahren nicht profitabel. Eine neue Analyse zeigt, welche Anbieter preisstabil sind. Wer eine Wohngebäudeversicherung hat, kennt …

weiterlesen »