Gewerbliche Tätigkeit: Wo lauern Haftungsrisiken?

Gewerbebetriebe unterliegen einem hohen Haftungsrisiko

Wer einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, haftet in der Regel für alle Schäden, welche im Rahmen dieser Dritten zugefügt werden. Dazu gehören neben Personenschäden auch Sachschäden und Vermögensschäden.

Als Gewerbetreibender kann einem schnell ein Schaden passieren, sei es ein Missgeschick bei einem Kunden oder ein ernsthafter Unfall mit Personenschaden, der mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist - ausschließen kann man eine solche Situation nie.

Insbesondere bei kleineren Gewerbebetrieben können hohe Schadensersatzforderungen schnell zu ernsthaften Problemen - im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen. Noch kritischer wird das Ganze auch dann, wenn das Gewerbe (etwa in Form eines Einzelunternehmens oder einer GbR) über die eigene Person läuft und daher private und geschäftliche Haftungsrisiken nicht von einander abgegrenzt sind. Daher gilt es das Haftungsrisiko möglichst zu begrenzen. Eine Gewerbehaftpflichtversicherung ist in diesem Kontext eine wichtige Komponente des Versicherungsschutzes für Gewerbetreibende.

Betriebshaftpflichtversicherung - minimiert die Haftung Gewerbetreibender

Egal ob großes oder kleines Unternehmen: Als Gewerbetreibender sollte man auf den effektiven Schutz einiger Versicherungen setzen. Die Betriebshaftpflicht gehört sicherlich zu diesen Pflichtversicherungen für Gewerbetreibende, denn die Haftung sollte bei verschiedenen denkbaren Schadensszenarien möglichst voll-umfassend von einer entsprechend darauf ausgerichteten Versicherung abgefangen werden. Was sind also die typische Schäden für die Gewerbetreibende ohne Versicherungsschutz selbst die Haftung übernehmen könnten?

Hier einige Beispiele:

  • Bei einer Reparatur bei einem Kunden wird ein Einrichtungsstück von einem Mitarbeiter beschädigt. Der entstandene Schaden wird vom Kunden unverzüglich eingefordert. In Gewerbebetrieben, etwa Hotels können darüber hinaus Vermögensschäden entstehen, weil etwaige Schäden in Zimmern dazu führen, dass diese zunächst einmal nicht vermietet werden können.
  • Eine angemietete Maschine wird unsachgemäß bedient und nimmt Schaden. Nicht nur muss diese nun repariert werden, zusätzlich wird eine neue Maschine benötigt um weiterproduzieren zu können. Hier können schnell hohe Kosten anfallen.
  • Als Gewerbetreibender im Bereich Objektbetreuung wird ein Sicherheitsschlüssel von einem Mitarbeiter verloren. Nun müssen zahlreiche Schlösser ausgetauscht werden. Auch hier kann es schnell richtig teuer werden.
  • Bei einer Installation in der Küche eines Kunden bohrt ein Mitarbeiter versehentlich die Wasserleitung an. Das Wasser beschädigt den Bodenbelag in Küche, Flur und Wohnzimmer.
  • Bei Schweißarbeiten in einem Treppenhaus wird versehentlich der Feueralarm ausgelöst. Der Einsatz der Feuerwehr muss nun bezahlt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass Schadensersatzforderungen selbst bei ungerechtfertigten Ansprüchen mit erheblichen Kosten verbunden sein können, etwa dann, wenn hohe Anwaltshonorare oder sonstige Prozesskosten anfallen. Bis zum Urteil müssen diese Kosten ohne Versicherungsschutz vom Gewerbetreibenden selbst gezahlt werden. Versicherungen haben aus verständlichen Gründen ein Eigeninteresse, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren und werden sich in verschiedenen Szenarien sicherlich der Gegenseite juristisch stellen.

Versicherungsschutz möglichst genau anpassen

Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter (etwa Besucher, Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten) ab. Sie bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz für den Betriebsinhaber und seine Mitarbeiter.

Der Leistungsumfang der Haftung ist dabei individuell an die jeweiligen Bedürfnisse anpassbar. Eine Betriebshaftpflichtversicherung minimiert das Haftungsrisiko und bietet Schutz vor einer Insolvenz.

Weitere Informationen zur Betriebshaftpflichtversicherung findet man hier auf unserem Portal. Unter anderem lässt hier ein Vergleich entsprechender Anbieter unverbindlich und kostenfrei anfordern.

Die Versicherungsbeträge welche für eine Betriebshaftpflicht anfallen werden für jeden Betrieb individuell berechnet. Allgemein ist es günstiger den Beitrag jährlich zu bezahlen und nicht monatlich oder Quartalsweise. Unter Umständen ist es auch notwendig, das Haftungsrisiko weiter zu mindern, etwa wenn im Gewerbebetrieb mit umweltschädlichen Mitteln gearbeitet wird. Eine Umwelthaftpflicht schützt vor finanziellen Schäden, welche durch Verunreinigung von Luft, Wasser oder Boden entstehen.

Es kann Sinn machen, sich vom jeweiligen Branchenverband über einen bestmöglichen Versicherungsschutz beraten zu lassen. Um einerseits das Haftungsrisiko, anderseits aber auch die Kosten für den Schutz weitestgehend zu minimieren, sollte der Versicherungsschutz bestmöglich an die jeweiligen Ansprüche und Erfordernisse des Gewerbetreibenden angepasst werden.

Neben der Betriebshaftpflichtversicherung sollte auch ein Gewerberechtsschutz abgeschlossen werden. Hiermit schützt sich der Firmeninhaber vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits, welche im schlimmsten Fall das finanzielle aus bedeuten könnten.

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