Gewässerschadenhaftpflichtversicherung und Öltankhaftpflichtversicherung

Tatsächlich handelt es sich bei der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung und der Öltankhaftpflichtversicherung um die gleiche Versicherungsart. Die Versicherung soll für eventuelle Schäden aufkommen, die sich im Zusammenhang mit defekten Ölbehältern bei der Verunreinigung von Grundwasser ergeben können.

Immer noch werden viele Einfamilienhäuser mit Öl beheizt und der Eigenheimbesitzer stellt zur Bevorratung des Heizöls einen Tank auf sein Grundstück. Ältere Behälter und Leitungssysteme sind aber eine „Umweltzeitbombe“. Rohleitungsdefekte oder undichte Behälter stellen ein hohes Risiko für die Verschmutzung des Grundwassers durch Heizöl dar. Aber auch beim Befüllen der Tanks können Umweltschäden entstehen.

Nach dem derzeit gültigen Wasserhaushaltsgesetz wird jeder Eigentümer eines Öltanks bei Schäden in Zusammenhang mit seiner Anlage in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht. Die Haftung besteht unabhängig vom Verschulden und kann bei großflächiger Verunreinigung schnell die finanziellen Möglichkeiten des Hausbesitzers übersteigen. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung springt zum finanziellen Ausgleich der Schäden ein und ist deshalb für einen Betreiber einer Ölheizung mit eigener Bevorratung eine unverzichtbare Versicherung.

Die Versicherer unterscheiden bei ihrer Beitragsbemessung meist zwischen oberirdischer oder unterirdischer Lagerung des Öls im Behälter sowie nach der Größe des Behälters. Allerdings wird die Versicherung nur Leistungen im Schadensfall übernehmen, wenn der Besitzer der Ölheizung seine Anlage in den vorgesehenen Zeitintervallen warten lässt und alle eventuellen Auflagen der Wasserbehörden erfüllt.

Änderungen an der Anlage sind zudem bei der Versicherung meldepflichtig, eine nichtgenehmigte Änderung am Tank oder der Austausch von zugehörigem Equipment kann per Ausschlussklausel untersagt werden. Jeder Eigentümer einer Ölheizungsanlage ist also gut beraten, wenn er sich vor der Änderung an seinem Heizungssystem zunächst mit seiner Versicherung berät.

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