Eine Privathaftpflichtversicherung sollte in keinem Haushalt fehlen
Erich Aiwanger
Bei der Privathaftpflichtversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die den privaten Versicherungsnehmer sowie seine Familie gegen Forderungen Dritter absichert.
Im Rahmen des Versicherungsvertrages können auch vorhandene Hausangestellte, sofern sie für den Haushalt tätig sind, mitversichert werden.
Auch wenn es der Name vermuten lässt, so ist die Privathaftpflichtversicherung – im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung – keine Pflichtversicherung. Sie kann freiwillig abgeschlossen werden und übernimmt Schäden bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme.
Die wichtigste Voraussetzung, damit die Privathaftpflichtversicherung auch greift, ist die Entstehung eines Schadens im privaten Bereich aufgrund von Fahrlässigkeit. Die Schadenersatzansprüche dürfen also nicht mit einer beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.
Mit der Privathaftpflichtversicherung werden typische Alltagsrisiken abgesichert (z. B. Beschädigung eines Fahrzeugs bei einem Einkauf mit dem Einkaufswagen). Auch Schäden, die aus Haus- und Wohnungsbesitz, aus Sportausübungen sowie aus der Tierhaltung entstehen, sind – mit einigen Ausnahmen (z. B. Tierhaltung – Hunde, Pferde) – in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung sind Personen- und Sachsschäden in der Regel entweder mit pauschalen oder mit individuell vereinbarten Deckungssummen versichert. Vermögensschäden sind im Regelfall auch mit abgedeckt, spielen aber in der Privathaftpflichtversicherung nur selten eine Rolle.
Die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) stellen die maßgeblichen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung dar. In ihnen ist der Versicherungsschutz geregelt, allerdings können die Versicherungsanbieter durch gesonderte Bedingungen und Vereinbarungen hiervon abweichen. Die Versicherungsbedingungen müssen generell dem Versicherungsschein beiliegen, bzw. vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden.
Je nach Versicherungsunternehmen können im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung weitere Risiken wie Ausfalldeckung (Forderungsausfall), deliktunfähige Kinder (Kinder bis 7 bzw. 10 Jahre), Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden, Schlüsselschäden oder auch Schäden, die bei der Ausübung eines Ehrenamtes entstehen, abgesichert werden. Hierfür erheben manche Versicherer einen Mehrbeitrag, andere dagegen bieten diesen Schutz kostenfrei an.